Zehn Kilogramm Goldbarren im Wert von 300.000 Euro sind weg. Die verantwortliche Bankangestellte hat vor dem ArbG nun immerhin noch einen Vergleich mit der Bank erringen können: Ihren Job ist sie los, den Schaden muss sie aber nicht ersetzen.
Das Bankhaus HSBC Trinkhaus in Düsseldorf und dessen langjährige Mitarbeiterin, die als Tresoraufsicht fungierte, gehen künftig getrennte Wege. Vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Düsseldorf einigten sich die Parteien auf einen Vergleich (Beschl. v. 17.01.2013, Az. 1 Ca 5433/13).
Die Besonderheit dieses Falles liegt im Kündigungsgrund: Die Angestellte hatte eine Lieferung von zehn Kilogramm Goldbarren im Wert von rund 300.000 Euro erhalten, die sie im Tresor hätte verstauen sollen. Stattdessen legte sie die Barren in ihren persönlichen, nicht abschließbaren Container, weil wegen Bauarbeiten im Haus Chaos geherrscht habe. Das Gold blieb im Container, die Tresoraufsicht verabschiedete sich ins Wochenende. Zu Beginn der nächsten Woche waren die Barren verschwunden.
Juraprofessor Markus Stoffels zitiert den zuständigen Richter auf dem Beck-Blog mit den Worten: "Da ist so ein Haufen Gold – da kriegt man doch schweißnasse Hände! Und spätestens nachts wäre man doch aufgewacht und hätte sich gedacht: Hoffentlich ist das Gold noch da!". Zu einem Vergleich kam es dennoch. Die Bank verzichtet auf Schadensersatzforderungen und die Kündigung ist erst zum 30. Juni wirksam. Die Angestellte erhält keine Abfindung. Offen ist nach wie vor, wo das Gold verblieben ist.
una/LTO-Redaktion
ArbG Düsseldorf zu Bankraub: . In: Legal Tribune Online, 21.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10731 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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