Wegen unrichtig versteuerter Einnahmen aus Bandenwerbung ermittelte die Frankfurter Staatsanwaltschaft seit 2020 gegen sechs DFB-Funktionäre. Während fünf Verfahren eingestellt wurden, hat sie nun den ehemaligen DFB-Schatzmeister angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat gegen den ehemaligen DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge eine Anklage wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung erhoben. Das bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag. Zuerst hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet.
Osnabrügge hat in dem Steuerfall, der nun zur Klärung bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt liegt, stets seine Unschuld beteuert. Der 51-Jährige war von April 2016 bis März 2022 für die Finanzen beim Deutschen Fußball-Bund zuständig. Bei den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geht es konkret um Einnahmen des DFB aus der Bandenwerbung in den Jahren 2014 und 2015. Diese sollen nicht ordnungsgemäß versteuert worden sein. Im Oktober 2020 hatte es deswegen eine Großrazzia mit 200 Beamten in der Frankfurter Verbandszentrale gegeben. Zu diesem Zeitpunkt hatte der DFB die strittigen 4,7 Millionen Euro an Steuern bereits nachgezahlt.
Ex-DFB-Präsident Fritz Keller hatte die Durchsuchung kritisiert und von einem "Reputationsschaden für die Betroffenen und den DFB, der sich aus der unangemessenen behördlichen Vorgehensweise ergeben hat", gesprochen. Man sei nach einem Zwischenbericht von externen Prüfern "von der Unschuld der Verantwortlichen des DFB überzeugt." Die Staatsanwaltschaft wies die Aussagen des Verbands als "unzutreffend" zurück.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft gegen insgesamt sechs frühere Fußball-Funktionäre ermittelt. Ihnen wurde zur Last gelegt, Einnahmen aus der Bandenwerbung von Heimländerspielen der Fußball-Nationalmannschaft aus den Jahren 2014 und 2015 bewusst unrichtig als Einnahmen aus der Vermögensverwaltung erklärt zu haben.
Inzwischen wurden fünf Verfahren eingestellt - zuletzt Ende Juni die gegen den früheren DFB-Präsidenten Reinhard Grindel und den ehemaligen DFB-Geschäftsführer Friedrich Curtius gegen Zahlung einer Geldauflage.
dpa/fz/LTO-Redaktion
Wegen Steuerhinterziehung: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49649 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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