Besteht der berechtigte Verdacht, dass ein Beamter ein Programm zum Ausspähen von Passwörtern in das Computernetzwerk seiner Dienststelle installiert hat, kann ihm gegenüber ein Amtsausübungsverbot verhängt werden. Das hat das VG Berlin am Montag im Eilverfahren bestätigt.
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) wies den Eilantrag des Antragstellers gegen ein verhängtes Amtsausübungsverbot zurück (Beschl. v. 31.07.2012, Az. VG 5 L 130.12). Die weitere Ausübung der Dienstgeschäfte durch ihn sei zumindest im Augenblick nicht vertretbar, weil anderenfalls mit großer Wahrscheinlichkeit eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Dienstbetriebs, aber auch der Belange Dritter drohe.
Die Maßnahme sei geboten, um weitere Aktivitäten dieser Art einstweilen zu unterbinden. Zudem habe der Antragsteller ansonsten bei einer Wiederaufnahme des Dienstes die Gelegenheit, die für eine Durchführung des Disziplinarverfahrens gebotenen Ermittlungen zu beeinträchtigen.
Im September 2011 wurden zu einem Zeitpunkt, als der Antragsteller Dienst hatte, von einem Computer der Zentrale aus Schadprogramme auf dem Netzwerk der Dienststelle installiert. Die daraufhin durchgeführten Durchsuchungen des Arbeitsplatzes und der Wohnung des Antragstellers bestätigten den gegen ihn erhobenen Verdacht.
age/LTO-Redaktion
Verdacht des Einschleusens von Schadprogrammen: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6828 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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