Viele Kunden des Online-Riesen Amazon rieben sich im vergangenen Jahr die Augen, nachdem Amazon ohne Vorwarnung ihre Kundenkonten gesperrt hatte. Damit reagierte das Unternehmen auf den besonders häufigen Gebrauch des Widerrufsrechts einiger Besteller. Nun formiert sich juristischer Widerstand: Der Verbraucherschutz NRW hat Amazon abgemahnt und bereitet derzeit auch eine entsprechende Klage vor.
Hintergrund des Widerstandes ist eine Umfrage der Nordrhein-Westfälischen Verbraucherzentrale bei Onlineshops. Diese wurden über ihren Umgang mit Rücksendungen befragt. Im Ergebnis steht Amazon mit seinen Sanktionen alleine da. Selbst Unternehmen, die restriktiv mit Retouren umgehen, suchten nach Angaben der Verbraucherschützer zuerst den Kontakt mit den Kunden, bevor deren Konten gesperrt würden.
Zwar räumt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, ein, dass jeder Händler grundsätzlich ohne Angabe von Gründen entscheiden könne, mit wem er Geschäfte macht. Dennoch sieht Husemann Shopping-Sperren ohne Vorwarnung als "kundenfeindlich" an. Es fehle an eindeutigen Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Verbraucherzentrale NRW hat die umstrittene Kündigungspraxis von Amazon daher abgemahnt. Eine entsprechende Klage wird derzeit vorbereitet.
age/LTO-Redaktion
Kontosperrung bei zu häufigem Widerruf: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10840 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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