Die Toilette gehört sicherlich zu den intimsten Räumen eines Menschen. Ein Mann, der dort heimlich gefilmt hat, hat dafür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bekommen.
Wegen des heimlichen Filmens von Frauen und Männern auf Toiletten hat das Amtsgericht Osnabrück (AG) einen früheren Studenten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem ordnete der Richter in der Entscheidung an, dass der heute 26 Jahre alte, aus Hamburg stammende Mann für ein Jahr von einem Bewährungshelfer betreut werden muss. Mit zwei seiner Opfer, die auch an der Verhandlung teilnahmen, einigte sich sein Anwalt auf ein Schmerzensgeld von jeweils 2000 Euro. Er schließe nicht aus, dass auch weitere Opfer zivilrechtliche Ansprüche an ihn stellen werden, sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der frühere Student wurde wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und Verletzung der Persönlichkeitsrechte in 19 Fällen verurteilt. Er hatte zwischen Oktober 2019 und Januar 2020 Spionagekameras in privaten und öffentlichen Toiletten versteckt. Dabei habe er gezielt Videoaufnahmen von verschiedenen Frauen und auch zufällig anwesenden Männern beim Toilettengang gemacht, um sie sich später anzusehen und sich daran sexuell zu erregen, stellte der Richter in seiner Urteilsbegründung fest. Anhaltspunkte dafür, dass die Bilder weiter verbreitet wurden, gab es nicht.
Videoaufnahmen aus der eigenen WG
Der frühere Student, der inzwischen wieder in Hamburg lebt und eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten macht, hatte die Taten gestanden. Er hatte in seiner Wohngemeinschaft, bei Partys in anderen WGs und vor allem auf der öffentlichen Toilette des Instituts für Musik der Hochschule Osnabrück zwischen Oktober 2019 und Januar 2020 heimlich Aufnahmen davon gemacht, wie vor allem Frauen sich auf die Toilette setzten und urinierten. In der eigenen WG hatte der Mann seine Mitbewohnerin auch unter der Dusche gefilmt.
Zwei der Opfer sagten aus, wie sehr sie nach wie vor unter der Straftat litten. Eine 24 Jahre alte Musikstudentin schilderte, wie sie immer noch unter Konzentrationsstörungen und Panikattacken leide. Wegen der mangelnden Konzentration falle ihr das Üben mit den Instrumenten schwer. Sie habe wegen der Tat auch psychische Schwierigkeiten damit, als Musikerin bei Auftritten ungefragt gefilmt zu werden. Sie sei nach wie vor in therapeutischer Behandlung. Auch ihre 29 Jahre alte Kommilitonin schilderte, wie sie seit der Aufdeckung der Taten unter Ängsten und Vertrauensverlust leidet.
Die heimlichen Aufnahmen waren im Januar 2020 bei einer Studentenparty aufgeflogen. Der Mann hatte vor den Partygästen die Tat zugegeben und sofort die Speicherkarte zerstört. Die Gäste zeigten ihn daraufhin an; er selber meldete sich bei der Polizei und informierte die Hochschule. Er habe auch von sich aus eine Therapie begonnen, stellte der Richter fest. "Sie werden weiter mit dem Makel dieser Tat leben müssen", sagte er.
cp/dpa/LTO-Redaktion
AG Osnabrück verurteilt ehemaligen Studenten: . In: Legal Tribune Online, 13.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49885 (abgerufen am: 21.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag