Für die ungenehmigte Verwendung von Filmaufnahmen für ein Wahlkampfvideo muss die rechtsextreme NPD den abgebildeten Jugendlichen jeweils 1.000 Euro Entschädigung zahlen. Dies hat das AG Schwerin in einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil entschieden.
Zwölf Jugendliche aus Mecklenburg-Vorpommern wurden ungefragt zu Darstellern in einem NPD-Wahlkampfspot. Dafür muss ihnen nun der stellvertretende Bundesvorsitzende und ehemalige Thüringer Landeschef der rechtsextremen Partei, Frank Schwerdt, jeweils 1.000 Euro zahlen.
Die Neuntklässler waren mit ihrem Sozialkundelehrer vor der Landtagswahl im September 2011 in Ferdinandshof zum Thema Wahlkampf unterwegs, wie Richter Bernd Michalczik sagte. Der Spitzenkandidat der rechtsextremen NPD, Udo Pastörs, steuerte auf die Gruppe zu und redete etwa eine halbe Stunde auf sie ein. Ein NPD-Aktivist filmte die Szene, später wurde das Video ins Internet gestellt.
Die Eltern der Jugendlichen waren nicht um Zustimmung gefragt worden. Sie verlangten daraufhin jeweils 2.000 Euro Entschädigung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Schüler.
Lehrer trifft Mitschuld
Schwerdt wurde in dem Zivilverfahren als presserechtlich Verantwortlicher der NPD vom Amtsgericht (AG) Schwerin verurteilt. Die Jugendlichen seien instrumentalisiert worden, sagte der Richter. Allerdings sei auch der Lehrer der Schulklasse nicht schuldlos am Entstehen des NPD-Videos.
Er habe nicht verhindert, dass Pastörs seine "Propagandarhetorik des Dritten Reichs" vor den Schülern ausbreitete. Der Lehrer habe ihn vielmehr nach dem Motto "Na, fragen wir ihn doch gleich mal" regelrecht eingeladen. Das habe das Gericht bei der Höhe der Entschädigung berücksichtigen müssen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Ungenehmigtes Wahlkampfvideo: . In: Legal Tribune Online, 30.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7687 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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