Während einer Sicherheitskontrolle bei Gericht weißes Pulver zu verstreuen, ist keine gute Idee. Auch wenn es nur Traubenzucker war, wurde damit ein Großeinsatz ausgelöst. Ein Mann muss deswegen Schadensersatz an das Land NRW leisten.
Mit einem verdächtigen Pulver hatte er 2018 einen Großeinsatz ausgelöst. Nun muss ein Mann, der derzeit noch im Gefängnis sitzt, einen Teil der Kosten für diesen Einsatz tragen. Am Dienstag verurteilte das Amtsgericht (AG) Köln den 53-Jährigen im Rahmen eines Zivilprozesses zur Zahlung von rund 1.200 Euro Schadenersatz an das Land NRW, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Der Mann war bereits im Dezember 2020 für den Vorfall vor einer Strafkammer des Landgerichts unter anderem wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Haft trat er erst deutlich nach dem Urteil an, er sitzt derzeit noch im Gefängnis.
Der 53-Jährige hatte 2018 die zunächst unbekannte Substanz mit ins Kölner Justizzentrum gebracht. Als er von Justizwachtmeistern kontrolliert und durchsucht wurde, verstreute er das weiße Pulver und machte Andeutungen, es handle sich womöglich um eine gefährliche Substanz. Das hatte einen Großeinsatz von Feuerwehr und Polizei zur Folge, bei dem auch eine "Analytische Task Force" des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zum Einsatz kam. Erst später stellte sich heraus, dass es sich bei dem Pulver um harmlosen Traubenzucker handelte.
Das Land hatte in dem Zivilverfahren Kostenerstattung für den Krankentransport zweier Justizwachtmeister sowie die Behandlungskosten für einen der beiden von dem 53-Jährigen verlangt. Das AG Köln stellte nun fest, dass der Mann schadensersatzpflichtig sei, weil er durch absichtliches Einbringen von weißem Pulver in die Sicherheitsschleuse den Gerichtsbetrieb gestört habe, wie die Gerichtsprecherin erklärte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut der damaligen Anklageschrift hat der Pulver-Vorfall Gesamtkosten in Höhe von 39.000 Euro verursacht.
dpa/jb/LTO-Redaktion
AG Köln spricht Land NRW Schadensersatz zu: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53279 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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