Ein 29 Jahre alter Student hat Musterklausuren der Fernuniversität Hagen bei ebay zum Verkauf angeboten. Das AG Halle verurteilte ihn nun zu einer Geldstrafe - wegen gewerbsmäßiger Verletzung des Urheberrechts einer anderen Studentin, die ihrerseits mit den Lösungen Geld verdienen wollte.
Das Amtsgericht (AG) Halle hat nach einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung einen Studenten, der Klausurlösungen bei ebay anbot, zu einer Geldstrafe verurteilt. Es hat demnach den Tatbestand der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverltzung nach § 106 und § 108a Urhebergesetz (UrhG), als erfüllt angesehen.
Tatsächlich habe nicht er, sondern eine Frau aus Marburg die Lösungen verfasst. Der 29-Jährige habe sie bei ebay für 30 bis 40 Euro angeboten, die Frau hingegen im Rahmen ihrer Verkäufe stets 50 Euro gefordert. Am AG habe man sich dann hauptsächlich darüber gestritten, ob es sich bei den Klausurlösungen um schutzfähige Werke handele. Dies habe der Amtsrichter in seinem Urteil aber schließlich ausdrücklich bejaht, heißt es.
Keine Zweifel hatte das Gericht indes an der Gewerbsmäßigkeit der Verkäufe. Der Verteidiger des Studenten hatte damit argumentiert, dass der 29-Jähriges damit bisher lediglich 200 Euro verdient habe. Der Richter habe jedoch auch berücksichtigt, dass der Mann noch weitaus mehr Exemplare zum Verkauf angeboten hatte. Darauf hätten Angaben auf seinem ebay-Profil hingedeutet. Das AG veurteilte den Studenten schließlich zu einer Geldtrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro.
una/LTO-Redaktion
Student verkauft Klausurlösungen im Internet: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13262 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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