Weil dem Angeklagten in einem Strafprozess das Urteil nicht gepasst hat, hat er den Amtsrichter als "Volksverräter" bezeichnet. Dafür wurde eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro gegen ihn verhängt.
Weil er während seines Strafprozesses den Amtsrichter als "Volksverräter" bezeichnet sowie beschimpft hatte, ist ein 50 Jahre alter Mann am Mittwoch vom Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main zu 1.000 Euro Geldstrafe (100 Tagessätze) verurteilt worden. Der Angeklagte hatte sich im November vergangenen Jahres offenbar über ein vorausgegangenes Urteil gegen ihn geärgert und war nach eigenen Angaben daraufhin "explodiert". Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig (Urt. v. 09.06.2021, Az. 6171 Js 257397/20).
Mittlerweile tue ihm alles leid und er entschuldige sich dafür, sagte er. Schuld an den Aggresssionen sei vor allem sein Alkoholismus - "im Moment bin ich bei einer Flasche Wodka am Tag". Trotz seiner 32 Vorstrafen erreichte der geständige Angeklagte vor Gericht, dass ein ursprünglich auf 1.300 Euro Geldstrafe lautender Strafbefehl gegen ihn gemildert wurde. Geständnis und Entschuldigung müssten entsprechend berücksichtigt werden, hieß es im Urteil.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Geldstrafe wegen Beleidigung: . In: Legal Tribune Online, 09.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45163 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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