In einem Nachbarschaftsstreit um "Gegröle" bei WM-Übertragungen aus Brasilien hat das AG Berlin-Neukölln ein Machtwort gesprochen. Nach 22 Uhr dürfe außerhalb der Wohnungen auch bei Spielen der deutschen Nationalelf auf Balkon oder Terrasse nicht gemeinschaftlich gesungen, gelärmt oder laut gerufen werden, entschied das Gericht.
Fenster und Außentüren müssten geschlossen bleiben. Die Nachtruhe anderer dürfe nicht gestört werden, heißt es in der einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts (AG) Berlin-Neukölln, die bis zum 14. Juli gilt. Für Zuwiderhandlungen wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht.
Nach Angaben des Gerichts ist dies nicht das erste Mal, dass sich die verfeindeten Nachbarn streiten. Die Beteiligten des Eilverfahrens seien "seit längerem uneins über die Art und Weise ihres nachbarschaftlichen Zusammenlebens und tragen zuweilen ihre Konflikte mit gerichtlicher Hilfe aus", so das AG.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Beschl. v. 25.06.2014, Az. 17 C 1004/14).
dpa/age/LTO-Redaktion
AG Berlin-Neukölln zu deutschem Fan-Jubel: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12370 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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