Die Einstufung als Verdachtsfall kommt für die AfD ungünstig, schließlich steht 2021 auch die Bundestagswahl an. Während das BfV noch keine Stellung nehmen will, kündigte Alice Weidel bereits juristische Schritte an.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit kann die Partei ab sofort auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausgespäht werden. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur setzte der Präsident der Behörde, Thomas Haldenwang, die Landesämter für Verfassungsschutz darüber am Mittwoch in einer internen Videokonferenz in Kenntnis. Zuerst hatte der Spiegel über die Entscheidung berichtet.
"Das Vorgehen des Verfassungsschutzes ist skandalös", sagte der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla. "Obwohl die Behörde die Einstufung als Verdachtsfall nicht bekannt geben darf, lanciert sie entsprechende Informationen an die Medien, um auf diese Weise den demokratischen Parteienwettstreit zu Lasten der AfD zu beeinflussen." Die AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel will juristisch gegen die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das BfV vorgehen. "Der Verfassungsschutz agiert in der Frage der AfD rein politisch", sagte die baden-württembergische AfD-Landesvorsitzende am Mittwoch der dpa in Stuttgart. "Das ist angesichts der bevorstehenden Wahlen in Land und Bund in diesem Jahr besonders bemerkenswert."
Wegen eines noch nicht abgeschlossenen Gerichtsverfahrens gibt das Bundesamt derzeit öffentlich keine Stellungnahme zur Frage der Einstufung der AfD ab. "Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das Bundesamt für Verfassungsschutz in dieser Angelegenheit nicht öffentlich", teilte die Kölner Behörde auf Anfrage mit.
Erstmal keine Überwachung mit nachrichtendienstlichen Mitteln
Das Bundesamt hatte dem Kölner Verwaltungsgericht (VG) diese Woche jedoch umfänglich Einblick in seine Einschätzung zur AfD gewährt. Die AfD wehrt sich in einem Eilverfahren mit juristischen Mitteln gegen eine mögliche Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Diese Einstufung ermöglicht grundsätzlich auch das Anwerben von Informanten, die aus der Partei an den Inlandsgeheimdienst berichten.
Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht zugesagt, bis zum Ende des Eilverfahrens Kandidaten und Abgeordnete der Partei nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Außerdem werde der Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Verfahrens darauf verzichten, öffentlich bekanntzugeben, ob er die AfD als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft.
Das VG stellte daraufhin fest, angesichts der vom Bundesamt für Verfassungsschutz abgegebenen Erklärungen könnte sich eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln während der Dauer des Eilverfahrens lediglich auf die einfachen Mitglieder der Partei auswirken. Einen Antrag auf Zwischenregelung lehnte das VG auch aus diesem Grund ab, was inzwischen auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW bestätigt hat.
"Dass der Verfassungsschutz die AfD nun offenbar bundesweit beobachtet, wundert nicht", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg. "Die Partei hat sich nie eindeutig von Rechtsextremen wie Herrn Höcke distanziert", kritisierte Middelberg mit Blick auf den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke. Die Partei habe es jetzt in der Hand, "sich mit einem Reinigungsprozess der Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu entziehen." Es sei aber fraglich, ob ihr das gelingen werde.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Interne Videokonferenz: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44407 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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