Kristina Hänel, die als Ärztin Schwangerschaftsabbrüche anbietet und darüber auch informiert, wurde deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt, was für rege Diskussionen um § 219a StGB sorgte. Nun hat sie Revision eingelegt.
Der Fall der wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilten Ärztin Kristina Hänel kommt vor das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Gegen das Berufungsurteil des Landgerichts (LG) Gießen sei Revision eingelegt worden, teilte am Dienstag ein Justizsprecher mit. Nun müsse sich das OLG mit dem Fall beschäftigen.
Die Gießener Berufungsrichter hatten im Oktober ein Urteil des Amtsgerichts bestätigt. Demnach muss die Medizinerin wegen Verstoßes gegen den umstrittenen § 219a Strafgesetzbuch (StGB) eine Geldstrafe von 6.000 Euro zahlen. Sie hatte auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als Leistung aufgeführt.
Der Fall hatte bundesweit Debatten um Änderungen des Abtreibungsrechts ausgelöst. Der § 219a StGB untersagt das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen. Bereits nach der Verkündung des Berufungsurteils hatte die Verteidigung Rechtsmittel angekündigt.
Wann es vor dem OLG zum Prozess kommt, ist noch unklar.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32221 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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