Die Rufe nach strengeren Regeln für korrupte Ärzte werden lauter - auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition. Während Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bislang noch bremst, erwägt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine gesetzliche Regelung.
In der "Passauer Neuen Presse" räumte Leutheusser-Schnarrenberger ein, dass das ärztliche Standesrecht zwar bereits Sanktionsmöglichkeiten biete, von diesen allerdings auch Gebrauch gemacht werden müsse. "Wenn sich aber Hinweise auf ein erhebliches Vollzugsdefizit des verpflichtenden Standesrechts verdichten, wird die Bundesregierung über gesetzliche Regelungen zur Ärztekorruption nachdenken müssen", so Leuthesser-Schnarrenberger.
Im vergangenen Juni hatte der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass sich niedergelassene Ärzte nicht strafbar machen, wenn sie für die Verordnung von Medikamenten Geld annehmen. Anders als im Strafrecht gibt es im ärztlichen Berufsrecht aber Regelungen, die es Ärzten grundsätzlich verbieten, sich bestechen zu lassen.
dpa/age/LTO-Redaktion
Harte Strafen für bestechliche Mediziner?: . In: Legal Tribune Online, 03.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7899 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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