Bundestag verabschiedet BGB-Änderung: Mehr Schutz vor Kostenfallen für Internet-Kunden

02.03.2012

Verbraucher sollen bald besser vor versteckten Kostenfallen im Internet geschützt sein. Direkt vor Absenden eines Online-Auftrags muss künftig eine gesonderte Schaltfläche mit einer Angabe wie "zahlungspflichtig bestellen" angeklickt werden. Dies sieht eine Änderung des BGB vor, die der Bundestag am Freitag verabschiedet hat.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach von einem wichtigen Schritt zu mehr Sicherheit und Transparenz für die Verbraucher. Die zentralen Angaben zu den Kosten einer Bestellung müssten klar und verständlich hervorgehoben werden. "Das darf nicht an versteckter Stelle irgendwo auf dem Bildschirm erscheinen."

Um unseriöse Praktiken einzudämmen, sollen auch Preis, Lieferkosten und Mindestlaufzeiten angezeigt werden. Die Neuregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll voraussichtlich im Sommer in Kraft treten.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte: "Mit den neuen Regelungen ist Nepp und Betrug im Netz eine Grenze gesetzt." Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte das Konzept. Wenn das Gesetz greife, könne damit das massenhafte Unterjubeln von Verträgen im Internet aufgehalten werden.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundestag verabschiedet BGB-Änderung: . In: Legal Tribune Online, 02.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5685 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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