Am Wochenende demonstrierten tausende Internet-Aktivisten gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA. Auch die Politik diskutiert über Pro und Contra des Urheberrechtsschutzes. Im Streit über die Unterzeichnung des ACTA-Vertrags verlangt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nun rechtliche Klarheit von der EU-Kommission.
"Europa-Parlamentarier stellen die Frage, ob die Kommission neue Rechtsetzung beabsichtigt. Diese Frage muss umfassend beantwortet werden", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der "Passauer Neuen Presse" am Montag. "Alle wesentlichen Kritikpunkte, die sich auf Urheberrechtsschutz und Internet konzentrieren, müssen vom Europäischen Parlament und der Kommission beantwortet werden."
Nach bundesweiten Demonstrationen von mehreren zehntausend Menschen allein in Deutschland gegen das Anti-Piraterie-Abkommen war die Diskussion über das Urheberrecht im Internet am Wochenende neu entbrannt. Regierungssprecher Steffen Seibert schrieb am Sonntag im Kurzmitteilungsdienst Twitter, die Bundesregierung stehe weiter dazu, dass geistiges Eigentum auch im Netz geschützt werden müsse. In der Debatte dürfe nicht vergessen werden, dass mit "Raubkopien, Patentverletzungen u. Fälschungen" jährlich Schaden in Milliardenhöhe verursacht werde.
ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) wurde am 26. Januar von der EU sowie von 22 der 27 Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Der Vertrag regelt unter anderem die "Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld". Die Gegner kritisieren, das Abkommen sei in Geheimverhandlungen unter Mitwirkung von Lobbyisten der Musik- und Filmindustrie zustande gekommen.
dpa/age/LTO-Redaktion
ACTA-Abkommen: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5552 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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