Die von der schwarz-gelben Koalition geplanten Abschläge bei Lebensversicherungen haben vorerst keine Rechtsgrundlage. Der Bundesrat rief am Freitag wegen des entsprechenden Begleitgesetzes für einen einheitlichen bargeldlosen Zahlungsverkehr in Europa, in dem diese Änderungen bei Versicherungen geregelt werden, den Vermittlungsausschuss an. Das Gesetz soll die Beteiligung der Versicherten an den zurzeit besonders hohen Bewertungsreserven für festverzinsliche Wertpapiere künftig begrenzen.
Das Begleitgesetz zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) Regelt auch die zum 21. Dezember vorgesehenen neuen Unisex-Tarife bei Versicherungen. Allerdings bedeutet die Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zwangsläufig, dass die Tarife nicht wie geplant zum 21. Dezember kommen. Möglicherweise reagieren die Versicherer auch ohne gesetzliche Grundlage, weil diese Regelung letztlich trotz der Verzögerung absehbar kommen würde.
Die Koalition wollte mit dem Gesetz die Versicherungskonzerne entlasten, die wegen der niedrigen Kapitalmarktzinsen unter Druck stehen. Ziel ist es, die Lebensversicherer zu stabilisieren und ihre Rückstellungen für die Auszahlung kommender Jahrgänge zu sichern.
Durch die Neuregelung würden viele Versicherte, deren Policen in der aktuellen Niedrigzinsphase zur Auszahlung anstehen, spürbar weniger Geld bekommen. Nach Protesten legte die Regierung deshalb kurzfristig noch eine Verordnung vor, mit der die Einbußen begrenzt werden sollen. Eine Härtefallregelung soll nun dafür sorgen, dass die Kunden bei der Auszahlung im Schnitt maximal Abschläge von fünf Prozent in Kauf nehmen müssen. Wie viele Versicherte davon betroffen sind, ist unklar.
Schick: "Gesetz kann nicht durch Verordnung korrigiert werden"
Der Grünen-Finanzpolitiker Gerhard Schick sprach von einer Niederlage für Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und die Versicherungsbranche. Er erklärte: "Die Anrufung des Vermittlungsausschusses beim Thema Bewertungsreserven ist richtig. Man kann nicht ein Gesetz verabschieden und aufgrund der massiven Bürgerproteste gleichzeitig dieses Gesetz per Verordnung korrigieren." Die Regierung müsse jetzt nachvollziehbar darlegen, warum diese Maßnahmen zur Rettung der Lebensversicherungsbranche nötig seien. Andererseits müssten Versicherungsprodukte transparenter und "die massive Fehlberatung" überwunden werden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erklärte dagegen, eine Korrektur der geltenden Beteiligungsregelung an den Bewertungsreserven von Zinspapieren sei unverzichtbar. Ansonsten führe die jetzige Niedrigzinsphase zu einer Bevorteilung der aktuell ausscheidenden Versicherungsverträge zulasten aller anderen Verträge.
Grundsätzlich will die Koalition mit dem Gesetz die ab 2014 geplanten neuen EU-Regeln für in- und ausländische Zahlungsüberweisungen regeln. Es soll die Grundlage schaffen für europaweit einheitliche 22-stellige Kontonummern (IBAN). Mit einer Übergangsfrist für Überweisungen in Deutschland bis spätestens 1. Februar 2016 soll die Umstellung verbraucherfreundlich erfolgen. Der Bundestag hatte das Gesetz laut Bundesrat um Bestandteile erweitert, die eigentlich erst in der Novelle des Versicherungsaufsichtsrechts vorgesehen waren.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Unisex-Tarife bei Lebensversicherungen auf Eis: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7802 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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