EU-Komission rügt soziale Netzwerke: Face­book und Twitter erfüllen Ver­brau­cher­schutz nicht

15.02.2018

Die sozialen Netzwerke Facebook und Twitter erfüllen die EU-Regeln zum Schutz ihrer Nutzer nur unzureichend. Das geht aus einem Papier der EU-Kommission hervor, das am Donnerstag in Brüssel veröffentlicht wurde. 

Immer noch nicht zufrieden sind sie in Brüssel mit den sozialen Netzwerken Facebook und Twitter. Trotz Verbesserungen müssen sich die Unternehmen nach Ansicht der Kommission stärker bemühen, den Verbraucherschutzbestimmungen der EU nachzukommen. Das betreffe beispielsweise die mangelnde Information der Nutzer über Entfernungen von Inhalten oder Vertragskündigungen.

Nach Einschätzung der Brüsseler Behörde ändert Twitter seine allgemeinen Geschäftsbedingungen nach wie vor ohne die Nutzer darüber in Kenntnis zu setzen. Grundsätzlich habe der Kurznachrichtendienst zwar zugestimmt, 30 Tage vorher über sein Vorgehen zu informieren - allerdings gebe es Ausnahmen, die präzisiert werden müssten. 

Twitter mache seine Nutzer auch nicht darauf aufmerksam, dass sie ihren Vertrag mit dem Netzwerk kündigen können, falls sie mit neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sind. Außerdem halte sich das amerikanische Unternehmen weiter offen, Nutzerkonten ohne Angabe von Gründen zu löschen. Facebook und Twitter würden zudem von den Nutzern hochgeladene Inhalte löschen, ohne sie vorher darüber zu informieren.

Sanktionen drohen

Da Verbraucherschutz Sache der Mitgliedstaaten sei, könnten mögliche Strafen nur dort und nicht von der EU verhängt werden, hieß es aus der EU-Kommission. EU-Justizkommissarin Vera Jourova forderte dennoch Konsequenzen: "Die EU-Verbraucherschutzvorschriften müssen eingehalten werden, und Unternehmen, die das nicht tun, sollten mit Sanktionen belegt werden", sagte sie. Die EU-Kommission will im April eine Reform des Verbraucherschutzes vorstellen.

In dem aktuellen Bericht werden Änderungen aufgeführt, die die sozialen Netzwerke aus den USA seit vergangenem Jahr auf Druck der EU-Behörden gemacht haben - und solche, die noch ausstehen. Die EU-Verbraucherbehörden hatten Facebook, Twitter und Google Plus im März unter anderem dazu gedrängt, unzulässige Klauseln in den Geschäftsbedingungen zu überarbeiten und dazu aufgefordert, europäischen Nutzern zum Beispiel ein Klagerecht im eigenen Heimatland zuzugestehen. Dieser Punkt sei ebenso von allen erfüllt worden wie die Kennzeichnungs-Pflicht von Werbung und gesponsortem Inhalt. Google Plus hat dem Papier zufolge alle Anforderungen der EU-Behörden erfüllt.

Laut EU Kommission würden die bereits erfolgten Umsetzungen der Verbraucherschutzregeln „bereits über 250 Mio. Verbrauchern in der EU zugute kommen, die soziale Medien nutzen. Die Nutzer aus der EU seien "nicht mehr gezwungen, auf verbindliche EU-Verbraucherrechte zu verzichten, etwa auf das Recht, von einem Kauf im Internet zurückzutreten". Sie würden die Möglichkeit haben, Beschwerden in Europa anstatt in Kalifornien einzureichen, heißt es in der Pressemitteilung der Kommission.

dpa/hs/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EU-Komission rügt soziale Netzwerke: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27061 (abgerufen am: 07.11.2024 )

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