Rückkehr von der Teil- in die Vollzeit: Anspruch auf einen Wechsel soll 2019 kommen

17.04.2018

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bringt einen Gesetzentwurf ein, der einen Anspruch auf befristete Teilzeit gewähren soll. Davon werden jedoch voraussichtlich nicht alle Arbeitnehmer profitieren.

Die Rückkehr von einer Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung soll künftig erleichtert werden. Dazu hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil der Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, über den kurzfristig abestimmt werden soll. Demnach soll Arbeitnehmern "eine Brücke zurück in die Vollzeitbeschäftigung" gebaut werden, so Heil gegenüber der Rheinischen Post.

Das Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit war in der vergangenen Legislaturperiode nicht umgesetzt worden. Für Teilzeitvereinbarungen ab dem 1. Januar 2019 soll es nun aber künftig einen entsprechenden Anspruch geben. Dies wird nach aktuellem jedoch nur für Betriebe gelten, in denen mindestens 45 Arbeitnehmer beschäftigt sind, heißt es im Gesetzentwurf.

Aktuell gibt es nur einen Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit. Heil sieht in dem Rückkehrrecht zudem eine effektives Mittel zur Bekämpfung der Altersarmut.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Rückkehr von der Teil- in die Vollzeit: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28101 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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