In der Europäischen Union werden bald strengere Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz gelten. Der Ausschuss der ständigen Vertreter hat nun einstimmig den Weg für die KI-Verordnung frei gemacht.
“Heute ist ein guter Tag für Innovationen und Grundrechte in Europa.“, erklärt Justizminister Marco Buschmann (FDP) am Freitag und bezieht sich damit auf die Billigung der Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) auf EU-Ebene.
Damit wird die Europäische Union das weltweit erste umfassende Regelwerk zur Nutzung von KI verabschieden. Die EU-Kommission hatte das Gesetz bereits 2021 vorgeschlagen. Am Dienstag gab der Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) bekannt, dass Deutschland zustimmen werde.
Keine Beschränkung der Forschung
Am Freitag veröffentlichte des Bundesjustizministeriums (BMJ) eine Pressemitteilung zur Billigung der Verordnung. Darin erklärt das Ministerium es habe sich zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz insbesondere dafür eingesetzt, dass folgende Punkte in der KI-Verordnung geregelt werden:
Die Verordnung werde der explizit Produktregulierung dienen. Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten soll sie nicht beschränken. Insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen soll es Freiräume für Entwicklungen und Erprobungen geben.
Eine biometrische Identifikation soll nur unter strengen Vorgaben möglich sein, um einer Überwachung vorzubeugen.
Je höher das Risiko, desto strenger die Regeln
Zudem soll ein risikobasierter Ansatz verfolgt werden. Das bedeutet, je höhere Risiken eine KI-Anwendung birgt, desto strengere Pflichten muss diese erfüllen. Auch wird es spezielle Regeln zu generativer KI geben. Damit sind Anwendungen gemeint, die Texte und Bilder generieren können.
“Die Verordnung schafft die Balance zwischen Innovation und Risikoschutz. International ist dieser Rechtsrahmen ein Novum - Europa wird damit zum Pionier.“, sagt Bundesjustizminister Buschmann. Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck (Grüne) hatte zuvor vor einer Überregulierung gewarnt. Nun erklärt er: “Bei der Umsetzung der Regeln werden wir Innovationsfreundlichkeit, Rechtsklarheit für Unternehmen und schlanke und bürokratiearme Strukturen ins Zentrum stellen – für einen starken KI-Standort Europa.“
Vor Inkrafttreten der KI-Verordnung müssen noch das Europäische Parlament und eine Ratsformation zustimmen.
hes/LTO-Redaktion
KI-Verordnung: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53794 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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