Es ist auch eine Antwort auf Steuertricks, die durch die "Panama Papers" publik wurden. Wer steckt hinter einem Unternehmen, wer ist der Käufer einer Immobilie? Sechs Monate nach dem Start eines deutschen Transparenzregisters ist die Bilanz sehr gemischt.
(dpa) Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung fällt die Bewertung des vor sechs Monaten gestarteten Transparenzregisters für Unternehmenskonstrukte gemischt aus. Das am 26. Juni 2017 in Kraft getretene Geldwäschegesetz verpflichtet Unternehmen und Stiftungen, den "wirtschaftlich Berechtigten" hinter dem Unternehmenskonstrukt offenzulegen.
Einsehbar war das Register seit dem 27. Dezember 2017, Einsicht nehmen können Finanzämter, Strafverfolgungsbehörden und jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme hat. Das können etwa Banken und Versicherungen des Eingetragenen sein, aber auch Nicht-Regierungsorganisationen und Journalisten.
Nach Angaben des Finanzministeriums wurden bisher 3.132 Anträge auf Einsichtnahme gestellt. Insgesamt gibt es dort aktuell 55.504 Einträge zu in Deutschland tätigen Unternehmen. Aber gerade die Behörden machen verhältnismäßig wenig Gebrauch von dem Register, das bei der Aufdeckung von Steuertricks und Geldwäsche helfen soll - laut Handelsblatt gab es bisher erst rund 60 Behördenanfragen.
Transparency International: "Kein Mehrwert"
Meldepflichtig sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sowie alle Verwalter von Trusts und Stiftungen. Sie müssen alle Beteiligten von Unternehmen, Genossenschaften und Stiftungen eintragen lassen, die mehr als 25 Prozent der Kapital- oder Stimmanteile an einer Gesellschaft/einem Unternehmen halten. Wer sich nicht einträgt, dem drohen Geldbußen von bis zu 100.000 Euro, bei schweren Verstößen von bis zu einer Million Euro.
"In seiner jetzigen Form hat das Transparenzregister keinen Mehrwert, da es nicht uneingeschränkt öffentlich zugänglich ist und zu viele Schlupflöcher enthält, die eine Verschleierung der Eigentümer weiterhin ermöglichen", sagte Finanzexpertin Marina Popzov von Transparency International der Deutschen Presse-Agentur.
Sie betonte, wichtig sei eine Offenlegung auch der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, Stiftungen und Trusts, schon mit einem Anteil von 10 Prozent - und eine globale Vernetzung aller nationalen Register. Unternehmen wiederum fürchten, dass auch Konkurrenten die Besitzverhältnisse ausforschen könnten.
Problem Immobiliensektor
Der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, zieht eine positivere Bilanz: "Das Transparenzregister ist absolut notwendig, um die Hintermänner von Firmenkonstrukten schneller ausfindig zu machen". Gerade die Steuerfahndung tue sich damit leichter, um Briefkastenfirmen und phantasievolle Steuerkonstrukte zu entlarven, sagte Eigenthaler, dessen Gewerkschaft rund 70.000 Beschäftigte in der deutschen Finanzverwaltung vertritt.
Das Register erleichtere auch die Zusammenarbeit von Steuerfahndung und Strafverfolgungsbehörden. Es gibt aber Hinweise, dass gerade bei Immobiliendeals immer wieder Einträge vermieden werden oder nur unvollständig sind. "Beim Immobiliensektor handelt es sich aufgrund der dort vorhandenen hohen Transaktionsvolumina um einen Sektor mit herausgehobenem Risiko", hieß es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Grünen-Anfrage.
Von allen Verfahren zur Organisierten Kriminalität im Jahr 2016 gebe es bei sieben Prozent der Fälle "Geldwäscheaktivitäten mittels Investitionen in Immobilien". Besonders im Verdacht: russische und italienische Mafiagruppen.
Hintergrund für den Start des Registers ist die Aufdeckung Hunderttausender anonymer Briefkastenfirmen im Zuge der "Panama Papers"-Enthüllungen. Das Register war Teil der Gesetzespläne zur Umsetzung der 4. Europäischen Geldwäscherichtlinie. Damit wurde auch die Anti-Geldwäscheeinheit FIU unter das Dach des Zolls verlagert. Diese war bisher beim Bundeskriminalamt angesiedelt.
dpa/pl/LTO-Redaktion
Transparenzregister: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29379 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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