EU-Wettbewerbskommissarin: Nach Apple mehr bekannte Firmen auf der Steu­er­liste

19.09.2016

Kurz vor ihrem Besuch bei der US-Regierung verteidigt EU-Kommissarin Margrethe Vestager die Aufforderung an Apple, 13 Milliarden Euro Steuern in Irland nachzuzahlen. Zugleich nimmt sich die Kommission erneut die Steuerdeals in Luxemburg vor.

Nach dem aufsehenerregenden Milliarden-Steuerbescheid für Apple stellt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager weitere Verfahren in Aussicht. "Amazon und McDonald's und andere sehr bekannte Unternehmen sind schon auf unserer Liste", sagte Vestager dem Handelsblatt in einem am Montag veröffentlichten Interview.

"Natürlich kann es weitere Fälle geben", antwortete sie auf die Frage, ob neue Verfahren zu erwarten seien. Weitere Unternehmensnamen nannte sie allerdings nicht. Bei Amazon und McDonald's geht es bisher um deutlich kleinere Beträge als die 13 Milliarden Euro, die Apple an Irland zurückzahlen soll.

Die Kommission hatte befunden, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland eine jahrelange verkappte staatliche Beihilfe gewesen seien. Irland und Apple haben das zurückgewiesen und wollen vor Gericht gehen. Diese Auseinandersetzung könnte sich über Jahre hinziehen. Vestager zeigte sich zuversichtlich: "Wir haben den Apple-Fall natürlich so aufgebaut, dass wir glauben, ihn gewinnen zu können." Sie wies den Vorwurf von Apple-Chef Tim Cook zurück, die Steuernachforderung sei "politischer Mist": "Wenn das der Fall wäre, müssten wir ein beklagenswertes Justizsystem haben. Aber das scheint mir keineswegs so zu sein, im Gegenteil."

Zugleich wandte sich Vestager gegen Kritik, die Kommission nehme verstärkt US-Firmen ins Visier: "In der Vergangenheit waren es ganz überwiegend europäische Unternehmen, die illegale Beihilfen zurückzahlen mussten. Wenn wir jetzt häufiger Verfahren gegen US-Unternehmen eröffnen, dann liegt das an neuen Erkenntnissen, die uns vorliegen." So seien wichtige Informationen zum Fall Apple erst über eine Anhörung im US-Senat zu Tage gekommen.

Steuerdeals in Luxemburg: "Gewinne versteuern, wo sie entstehen"

Am Montag nahm sich die Kommission erneut die Steuerdeals in Luxemburg vor und vermutet nach Fiat Chrysler, Amazon und McDonald's ungerechtfertigte Vorteile auch für den internationalen Energiekonzern Engie. Es wurde ein vertieftes Verfahren eingeleitet. Konkret geht es um Steuervorbescheide von 2008 für Steuermodelle von vier Unternehmen des Engie-Vorgängers GDF Suez mit Sitz in Luxemburg. Unternehmenstöchter gaben sich dabei gegenseitig zinslose Darlehen. Luxemburg versicherte, alles sei rechtens.

Vestager trifft sich am Montag in Washington mit US-Finanzminister Jack Lew. Das amerikanische Finanzministerium hatte das Verfahren der Kommission gegen Apple schon kurz vor Bekanntwerden der Entscheidung scharf kritisiert und den Wettbewerbshütern vorgeworfen, sich in nationale Steuerbelange einzumischen. "Was ich hier tue, hat mit Steuerpolitik nichts zu tun, sondern mit - in der EU verbotenen - steuerlichen Beihilfen", sagte die Kommissarin dem Handelsblatt. Beihilfenkontrolle sei eine europäische Spezialität, die es anderswo nicht gebe. "Das müssen wir gut erklären" - auch Jack Lew.

Apple und das US-Finanzministerium argumentieren, die Gewinne aus Irland seien eigentlich in den USA zu versteuern und die Europäer wollten an Steuereinnahmen, die dem amerikanischen Fiskus zustünden.
"Es ist hundertprozentig legitim, Gewinne dort zu versteuern, wo sie entstehen", entgegnete Vestager. Ein Problem sei, dass US-Firmen zu viele ihrer Gewinne außerhalb des Heimatlandes und damit zunächst unbesteuert ließen. "Es kann ja nicht sein, dass diese Gewinne am Ende weder in den USA noch in Europa besteuert werden."

In den USA will Vestager sich unter anderem auch mit der Chefin der Handelskommission FTC, Edith Ramirez, treffen und an der New Yorker Columbia University über die EU-Position zu Steuervermeidung und Datenschutz in der Digital-Ära sprechen.

dpa/mgö

Zitiervorschlag

EU-Wettbewerbskommissarin: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20618 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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