Viele fragen sich: Wann bekommen die Schulen endlich Luftfilter? Noch haben die Behörden einen weiten Ermessensspielraum, meint das VG Hannover und hat entsprechende Eilanträge abgelehnt.
Eltern und ihre schulpflichtigen Kinder sind mit Eilanträgen auf Einbau von Raumluftfiltern für Schulen am Verwaltungsgericht (VG) Hannover gescheitert. Die Kammer lehnte die gegen das Land Niedersachsen gerichteten Anträge als unzulässig ab (Beschl. v. 22.07.2021, Az.: 6 B 4041/21).
Der Grund: Die Anträge seien nicht ausreichend bestimmt; es sei nicht zu erkennen, welche konkreten Räume die Kinder nutzten. Auch nach einem Hinweis des Gerichts sei dies von den Antragstellenden nicht hinreichend konkretisiert worden. Zudem sei nötig, zunächst einen bescheidungsfähigen Antrag an die zuständige Behörde zu richten, so das VG.
Zwar hat das Gericht die Anträge aus verfahrensrechtlichen Gründen abgelehnt, es ließ sich aber nicht nehmen, auch inhaltlich etwas zu der Sache zu sagen. So seien die eingeforderten Raumluftfilter im Hinblick auf den gesundheitlichen Schutz der Schülerinnen und Schüler "sinnvoll und umsetzenswert", wie das Gericht explizit betonte. Aber der den Behörden zustehende Ermessensspielraum habe sich "noch nicht in einer Weise verengt, die eine einstweilige Anordnung durch das Verwaltungsgericht gebieten würde", so die Kammer.
Ziel der Eilanträge war, dass die jeweiligen Schulträger die Klassen- und Unterrichtsräume der von den Kindern besuchten Schulen mit Raumluftfiltern ausstatten. Zuvor hatte der niedersächsische Landeselternrat klargemacht, dass aus seiner Sicht der Infektionsschutz an den Schulen nicht ausreicht. Die Landesregierung lehnt hingegen die zentrale Anschaffung von mobilen Luftfiltern für alle Schulklassen ab.
jb/LTO-Redaktion/dpa
VG Hannover sieht weites Behördenermessen: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45557 (abgerufen am: 12.11.2024 )
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