Im Prozess um den Diebstahl einer Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum sind die Revisionen vor dem BGH ohne Erfolg geblieben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Der Prozess um den Diebstahl einer Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum ist rechtskräftig abgeschlossen. Gegen ihre Verurteilung zu jeweils mehrjährigen Jugendstrafen hatten zwei der vier Angeklagten noch Revision eingelegt. Die Revision blieb jedoch ohne Erfolgt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied (Beschl. v. 24.06.2021, Az. 5 StR 67/21).
Der spektakuläre Fall ereignete sich bereits 2017. Die jungen Männer hatten eine 100 Kilogramm schwere Goldmünze im Wert von etwa 3,3 Milionen Euro aus dem Berliner Bode-Museum gestohlen. Einer der Angeklagten hatte als Aufsichtsperson in dem Museum gearbeitet. Mit dem so erlangten Wissen sowie Schwachstellen der Alarmsicherung des Museums gelang es den jungen Männern, sich über nahgelegene Hochbahngleise Zutritt in das Museum zu verschaffen. Nach dem Diebstahl wurde die Münze offenbar stückweise verkauft, der Verbleib des Goldes konnte nicht festgestellt werden.
Die gegen das Urteil erhobenen Sachrügen bzw. die von einem Angeklagten erhobene Verfahrensrüge blieben ohne Erfolg. Ein weiterer verurteilter Angeklagter hatte die Revision bereits zurückgenommen, ein anderer Angeklagter war freigesprochen worden.
Das Urteil ist damit insgesamt rechtskräftig.
jb/LTO-Redaktion
Revisionen vor BGH ohne Erfolg: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45458 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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