Ein Schüler verweigert aus Angst vor Corona den Präsenzunterricht. Darf der Mutter dann ein Zwangsgeld angedroht werden? Diese Frage hat nun das VG Düsseldorf beschäftigt.
Die Androhung eines Zwangsgeldes gegen eine Mutter, weil deren Kind aus Angst vor Corona nicht mehr am Präsenzunterricht teilnimmt, ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden (Beschl. v. 05.08.2022, Az. 18 L 621/22).
Bereits seit November 2021 nimmt ihr Sohn und Schüler nicht mehr am Präsenzunterricht seines Gymnasiums teil. Der Schüler und seine Mutter sind der Überzeugung, dass mit dem Besuch des Präsenzunterrichts für sie beide nicht hinnehmbare Gesundheitsgefahren in Form einer möglichen Corona-Infektion verbunden sind. Ein zuvor gestellte Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht blieb in zwei Instanzen erfolglos.
Die Bezirksregierung forderte die Mutter zur Erfüllung der gesetzlich verankerten Schulpflicht im Wege einer Ordnungsverfügung dazu auf, den Schulbesuch des Sohnes sicherzustellen. Andernfalls drohe ein Zwangsgeld in Höhe von 2.500 Euro. Gegen diese Androhung wandt sich die Mutter im Wege einstweiligen Rechtsschutzes, blieb vor dem VG Düsseldorf nun aber ohne Erfolg.
Die Kammer begründet ihre Entscheidung im Wesentlichen damit, dass insbesondere aufgrund der Möglichkeiten, sich impfen zu lassen und eine Maske zu tragen, das Gesundheitsrisiko durch eine Infektion hinreichend minimiert werden könne, zumal weder die Mutter noch der Schüler einer Risikogruppe angehörten. Zwischen Staat und Schüler bestehe zudem kein Anspruch auf einen absoluten Ausschluss einer Infektion, schloss das Gericht.
jb/LTO-Redaktion
VG Düsseldorf zu einem Schüler mit Corona-Angst: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49247 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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