Die Postbankübernahme beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Das OLG Köln hat in der Sache nun abermals entschieden - zugunsten der ehemaligen Aktionäre.
Ehemalige Aktionäre der Postbank haben im Rahmen der "Postbankübernahme" erfolgreich gegen die Deutsche Bank geklagt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied, dass die Deutsche Bank den Klägern einen entsprechenden Differenzbetrag zahlen muss (Urt. v. 23.10.2024, Az. II ZR 9/21).
Hintergrund des Verfahrens ist die Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank, die schrittweise ab 2009 erfolgte. Die 13 Kläger, ehemalige Aktionäre der Postbank, hatten 2010 das freiwillige Übernahmeangebot in Bezug auf die Aktien zum Preis von 25 Euro pro Aktie angenommen. Jedoch meinen die Kläger, sie hätten einen Anspruch auf einen Preis von 57,25 Euro pro Aktie, also mehr als das Doppelte. Denn die Deutsche Bank habe schon viel früher, als die Postbankaktie noch weit höher im Kurs stand, ein Übernahmeangebot machen müssen, weil sie schon 2008 die Kontrolle über die Postbank erlangt habe.
In anderen Fällen gab es außergerichtliche Einigungen
Die Postbankübernahme und ihre aktienrechtlichen Folgen hatten in der Vergangenheit bereits den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt, LTO berichtete hier und hier. Die aus dieser Rechtsprechung folgenden Wertungen zu § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) nahm der 13. Zivilsenat des OLG Köln nun als Ausgangspunkt, um der Argumentation der Kläger zu folgen.
Schon vor dem Vollzugsdatum habe die Deutsche Bank das Risiko für Kursänderungen getragen. Im Wesentlichen sei dies schon auf Grund des Kaufvertrags vom 12.09.2008 der Fall gewesen, die Deutsche Post habe diese Aktien seither "für Rechnung" der Deutschen Bank gehalten, so das Gericht. Auch ermöglichten entsprechende Vereinbarungen im Kaufvertrag eine Einflussnahme auf die Stimmrechtsausübungen, wovon auch die Dividendenausschüttungen der Postbank betroffen waren.
Der Senat hat die Revision in diesem Fall nicht zugelassen. Kürzlich hatte sich die Deutsche Bank mit Teilen der ursprünglich 17 klagenden Postbank-Aktionären bereits verglichen.
jb/LTO-Redaktion
OLG Köln: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55691 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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