Ein Mann bewirbt sich als Sekretärin und will anschließend Schadensersatz wegen Diskriminierung – Ist das Rechtsmissbrauch? Außerdem in Folge 15 der “Rechtslage”: Ausschussvorsitze und AfD, neue Klimaklage und ein abgehörtes Pressetelefon.
Im LTO-Podcast "Die Rechtslage" diskutieren Markus Sehl und Katharina Reisch diesmal über folgende Themen:
1. AfD-Klage: Die AfD ist seit Jahren quasi Dauergast beim Bundesverfassungsgericht. Jetzt entschied Karlsruhe über die ganz grundsätzliche Frage, ob die AfD einen Anspruch auf Ausschussvorsitz im Bundestag hat. Außerdem ging es darum, ob ein einmal gewählter Ausschussvorsitzender einfach wieder abgewählt werden kann – so wie 2019 der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner aufgrund einiger geschmackloser Tweets. Konnte sich die AfD nun vor dem BVerfG erfolgreich Ausschussvorsitze einklagen? Welche Richtung weist das Urteil für den neuen Landtag in Thüringen?
2. Neue Klima-Verfassungsbeschwerde: Beim Bundesverfassungsgericht wurde eine neue Verfassungsbeschwerde zum aufgeschobenen Klimaschutz der Bundesregierung eingereicht. Mit dem – gerade erst zwei Monate alten – neuen Klimaschutzgesetz erreiche Deutschland seine Klimaziele nicht. Das verletze nicht nur die Freiheitsrechte künftiger Generationen, sondern sei auch sozial ungerecht, argumentieren die Beschwerdeführer. Welche Chancen hat ihre Verfassungsbeschwerde? Kommt der nächste große Klimabeschluss?
3. AGG-Hopping: Ein Mann bewirbt sich auf eine diskriminierend formulierte Stellenausschreibung für eine "Bürokauffrau/Sekretärin". Er bekommt eine Absage und klagt auf Entschädigung nach dem AGG. Die bekommt er nicht, entschied nun das Bundesarbeitsgericht (BAG). Denn ihm gehe es nur um die Entschädigung und nicht um den Job. Das sei Rechtsmissbrauch, entschied das BAG. LTO-Redakteurin Tanja Podolski diskutiert mit den Podcast-Hosts über AGG-Hopping zwischen Rechtsmissbrauch und Diskriminierungsschutz.
4. Abgehörtes Pressetelefon: Sechs Monate lang hörte die Bayerische Polizei das Pressetelefon der "Letzten Generation" ab. Anrufe von über 160 Journalisten gingen dort ein und aufgezeichnet. Das war verfassungswidrig, meinen drei Journalisten, die jetzt dagegen Verfassungsbeschwerde erhoben haben. Sie kritisieren nicht nur die Bewertung der "Letzten Generation" als kriminelle Vereinigung, sondern auch die nahezu völlig fehlende Begründung der Überwachungsanordnung. Wir diskutieren: Welche rechtsstaatliche Schwachstelle offenbart das abgehörte Pressetelefon der "Letzten Generation"?
Außerdem gibt es wie immer den Newsrückblick vom LTO-Newsdesk, diesmal von Xenia Piperidou und das Urteils-Geräuscheraten.
AGG-Hopping / AfD-Ausschussvorsitze / Pressetelefon abgehört: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55469 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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