Vor Gericht gilt in der Regel strenges Tierverbot. Nicht so, wenn eine Katze im Mittelpunkt des Verfahrens steht, weil sie die Nachbarin gebissen haben soll. Die Gegenüberstellung vor dem LG blieb dem Tier dann aber doch erspart.
In einem Zivilverfahren musste am Montag eine Katze vor dem Landgericht (LG) Ingolstadt erscheinen. Dort sollte geklärt werden, ob es wirklich sie war, die die Nachbarin ihrer Halterin gebissen hatte. Zur geplanten Gegenüberstellung kam es dann aber nicht mehr - die Parteien einigten sich auf einen Vergleich.
In einem Korb vor dem Gerichtssaal, mit einem Tuch abgeschirmt vor neugierigen Blicken, wartete der Vierbeiner, begleitet vom Freund seiner Halterin. "Ist die Katze gut untergebracht?", fragte Richterin Heike Linz-Höhne zu Beginn der Verhandlung. Dies sei wichtig, wenn sie "so ein aufregendes Ereignis in ihrem Tierleben hat".
Es ging um Schmerzensgeld und den Ersatz von Behandlungskosten, die der Nachbarin aufgrund des Bisses einer Katze in den Oberschenkel entstanden waren. Doch handelte es sich dabei um die Katze der beklagten Tierhalterin? Eigentlich gilt vor Gericht strenges Tierverbot - doch um die Frage nach der "Täterschaft" zu klären, war die Katze extra für eine Gegenüberstellung bei Gericht erlaubt worden.
Richterin nimmt Verhandlung mit Humor
Am Abend des 9. Januar soll sich die Attacke zugetragen haben, als die klagende Nachbarin mit ihrem Mann spazieren ging. Schon öfter sei ihnen das Tier dabei gefolgt, gab sie an. "Ich habe noch zu meinem Mann gesagt, schau, wir bekommen wieder Begleitung", schilderte sie vor Gericht. Plötzlich habe das Tier sie jedoch "ohne Vorwarnung" angesprungen und in den Oberschenkel gebissen. Sie habe laut geschrien, ehe die Katze von ihr abließ. Die Wunde entzündete sich, es folgten Dutzende Arztbesuche. Eine Narbe werde ihr immer bleiben.
Richterin Linz-Höhne ließ es sich dennoch nicht nehmen, die Kuriosität der Verhandlung zu würdigen. Eine Katze müsse sie immerhin nicht belehren, tat sie unter dem Schmunzeln der Zuschauer kund.
Später fragte sie die Frau, woran sie die Katze in der Dunkelheit denn erkannt haben wolle, denn "bei Nacht sind schließlich alle Katzen grau - wobei diese schwarz-weiß ist". Die Gebissene gab an, sie habe das Tier an der Fellzeichnung erkannt.
Beklagte zahlt Schadensersatz zur Hälfte
Die Halterin versicherte indes, ihre Katze sei nie aggressiv geworden. Ein leichter Klaps mit der Pfote - mehr habe das vermeintlich gutmütige Haustier sich bislang nicht zu Schulden kommen lassen. Im Übrigen gebe es in der Nachbarschaft noch eine sehr ähnliche Katze, die sie selbst schon mit ihrer verwechselt habe: "Die habe ich sogar schon einmal aus Versehen in die Wohnung gelassen".
Schließlich einigten sich beide Parteien darauf, dass die Halterin die Hälfte des geforderten Schmerzensgeldes samt Behandlungskosten und vorsorglich geltend gemachte mögliche gesundheitliche Schäden für die Zukunft zahlen solle - zusammen knapp 2.700 Euro. Zunächst wollte sie aber noch klären, ob ihre Haftpflichtversicherung dafür aufkomme.
Das freute auch die Richterin: "Eine Katze soll ja nicht der Grund sein, dass man sich nicht mehr in die Augen schauen kann".
dpa/mam/LTO-Redaktion
Tier zur Gegenüberstellung vorm LG Ingolstadt: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23425 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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