Weil nach dem Säen von 10 kg Rasensaatgut statt des erhofften Grüns Unkraut aus dem Boden schoss, machte sich eine Frau ans Jäten, statt anderes Saatgut anzunehmen. Rund hundert Stunden habe sie dafür gebraucht und sich überdies durch die mühsame Arbeit eine Erkrankung im Schulterbereich zugezogen. Vor dem LG Coburg verlangte sie daher insgesamt 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz vom Verkäufer des Saatgutes.
Die Frau hatte zunächst beim Verkäufer moniert, das Saatgut sei verdorben gewesen. Deshalb habe sich das Unkraut verbreitet. Daraufhin bot ihr der Verkäufer einen neuen Sack Saatgut als Ersatz an und empfahl ihr, ein Unkrautvernichtungsmittel einzusetzen. Dies lehnte die spätere Klägerin ab und machte sich stattdessen selbst daran, das Unkraut zu zupfen.
Hierfür habe sie ca. 100 Stunden gebraucht und sich überdies eine Erkrankung im Arm-Schulter-Bereich zugezogen, behauptete die Gärtnerin nun und verlangte vor dem Landgericht (LG) Coburg schließlich 15 Euro pro Arbeitsstunde sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3.000 Euro. Außerdem habe sie aufgrund der Erkrankung in ihrem Haushalt nicht wie üblich tätig sein können. Dafür wollte sie weitere 5.500 Euro Schadensersatz.
Das Gericht wies die Klage vollumfänglich ab. Die Frau habe nicht darlegen können, dass das Saatgut verdorben war. Zudem hatte ein Sachverständiger herausgefunden, dass das Unkraut unabhängig von der Qualität des Saatguts im Garten der Frau gewachsen sei. Die Keime seien bereits vor Aussaat des Rasens in der Erde gewesen. Auch einen Beratungsfehler des Verkäufers konnte das LG nicht erkennen (Urt. v. 09.04.2014, Az. 22 O 266/13).
mbr/LTO-Redaktion
Schadensersatzklage für 100 Stunden Jäten: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13171 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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