Trunkenheitsfahrt auf E-Roller: Chef von "About You" muss 80.100 statt 1.500 Euro zahlen

28.07.2022

Betrunken auf dem E-Roller erwischt - das wird teuer. Dass sich die Strafe von 1.500 auf rund 80.000 Euro erhöhen würde, hatte der "About You" Chef Tarek Müller mit seinem Einspruch sicher nicht beabsichtigt.

Weil er betrunken auf einem E-Roller gefahren war, erhielt Tarek Müller, Geschäftsführer der Modemarke "About You", einen Strafbefehl über 1.500 Euro. Da das Amtsgericht (AG) Hamburg erst durch den von Müller selbst eingelegten Einspruch seine Gehaltsklasse feststellen konnte, erhöhte das Gericht die zuvor geschätzte Tagessatzhöhe um das fünfzigfache - und damit auf 80.100 Euro. Das bestätigte die Pressestelle des AG Hamburg gegenüber LTO.

Das Gericht erließ demnach wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr im Januar dieses Jahres einen Strafbefehl gegen Müller. Weil E-Roller im Straßenverkehr als Kraftfahrzeuge gewertet werden, erfüllte die Rauschfahrt auf dem elektrisch betriebenen Roller den Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr. Der Strafbefehl sah einen Betrag von 30 Tagessätzen zu je 50 Euro, also insgesamt 1.500 Euro vor.

Bei Erlass eines Strafbefehls liegen dem Gericht lediglich die von der Staatsanwaltschaft übermittelten Informationen vor, eine mündliche Verhandlung findet nicht statt. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich bei Erlass des Strafbefehls nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Neben dem Nettoeinkommen kann auch das Vermögen bei der Bemessung berücksichtigt werden.

Tagessatzhöhe verfünfzigfacht

Darauf, dass die geschätzte Tagessatzhöhe mit 50 Euro deutlich zu niedrig bemessen war, machte Müller das Gericht wohl selbst aufmerksam, denn er wollte den Strafbefehl nicht annehmen und legte Einspruch ein.

Das zuständige Amtsgericht hat den Einspruch am 26. Juli 2022 allerdings nicht bloß verworfen, sondern die Tagessatzhöhe an die Vermögensverhältnisse des Geschäftsführers angepasst. Das Gericht habe in der Hauptverhandlung seine Vermögensverhältnisse, u.a. Aktien- und Immobilienbesitz, erhöhend berücksichtigt, so die Aussage der Pressestelle des Gerichts. Das Gericht habe daher die Tagessatzhöhe von 50 Euro auf 2.670 Euro angehoben. Die E-Roller-Fahrt kostet ihn statt 1.500 Euro nun 80.100 Euro.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

ku/LTO-Redaktion

 

Version vom 28.07.2022, 17:51: Ergänzung erster Abssatz "fünfzigfache"

Zitiervorschlag

Trunkenheitsfahrt auf E-Roller: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49176 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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