Eine betagte Frau besserte ihre Rente mit dem Verkauf von Marihuana auf und erhielt dafür nun ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung. Sie wollte mit der Droge auch ihre Appetitlosigkeit therapieren.
Eine 72-jährige Rentnerin aus München hat nachweislich über ein Jahr lang Marihuana gekauft und verkauft. Dafür verurteilte sie das Amtsgericht (AG) München nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Auflage muss sie zudem 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen (Urt. v. 27.03.2018, Az. 1120 Ls 364 Js 167016/17).
Die betagte Dame hatte gestanden, im Zeitraum von Juni 2016 bis Juni 2017 in mindestens 24 Fällen Marihuana verkauft zu haben, das sie zuvor selbst von einem Dealer erworben hatte. Ihre Gewinnspanne war dabei nicht unbeachtlich: Kaufte sie für zehn Euro pro Gramm ein, erlöste sie mit der gleichen Menge durchschnittlich fünf Euro mehr.
Bei einer Durchsuchung hatte die Polizei drei Gramm Marihuana und Haschisch in ihrer Wohnung und weitere 261,19 Gramm Marihuana im Keller gefunden. Zwei Drittel davon waren für sie selbst bestimmt, wie die Rentnerin angab: Sie habe täglich ein bis zwei Gramm geraucht, um damit ihre Appetitlosigkeit zu therapieren. Diese habe bereits zu Gewichtverlust geführt.
Tipp von Kunden führte zur Rentnerin
Mit einer größeren Geldmenge, welche die Beamten bei ihr gefunden hatten, habe der Drogenverkauf jedenfalls nichts zu tun. Diese stamme aus einer Erbschaft, mit der sie, neben einer kleinen Rente, ihren Lebensunterhalt finanziere.
Die Vorsitzende Richterin glaubte ihr offenbar und berücksichtigte in der Urteilsverkündung besonders, dass die Droge zu einem Großteil für den Eigenbedarf gedacht gewesen sei. Zudem handele es sich um eine "weiche" Droge und es gebe keine einschlägigen Vorstrafen. Auch das hohe Alter der Rentnerin sei zu berücksichtigen. Das vergleichsweise üppige Strafmaß begründete das Gericht damit, es handele es sich dennoch um eine große Menge und die Frau habe über einen langen Zeitraum kontinuierlich damit gehandelt.
Nun stehen betagte Rentner nicht unbedingt im Verdacht, mit Drogen zu handeln. Aus diesem Grund bedurfte es des Tipps einer ihrer Kunden, um die Polizei zu der Frau zu führen. Dieser war am Flughafen festgenommen worden und hatte zugegeben, in dem Zeitraum regelmäßig bei ihr gekauft zu haben.
mam/LTO-Redaktion
72-Jährige wegen Drogenhandels verurteilt: . In: Legal Tribune Online, 28.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28827 (abgerufen am: 21.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag