Im Wirecard-Prozess könnte der bislang schweigsame dritte Angeklagte, Ex-Buchhalter Stephan von Erffa, in den kommenden Wochen aussagen. Zunächst ist aber ein Rechtsgespräch vereinbart.
Im Wirecard-Prozess könnte es im Juli zu einer Aussage des Angeklagten Stephan von Erffa kommen. Der frühere Chefbuchhalter von Wirecard hat sich in den bisherigen 125 Prozesstagen nicht zur Sache geäußert. Am 5. Juni soll es zunächst ein Rechtsgespräch mit seiner Verteidigung geben, die Kammer will dann Anfang Juli Termine für eine mögliche Aussage einplanen. Das sagte der Vorsitzende Richter Markus Födisch am Donnerstag. Ursprünglich hatte die Kammer Anfang Juni für eine Aussage Erffas angepeilt.
Seit Dezember des Jahres 2022 stehen der frühere Wirecard-Chef Markus Braun, der als Kronzeuge auftretende Oliver Bellenhaus und Erffa vor der vierten Strafkammer des Landgerichts München I. Die Anklage wirft dem Trio vor, zusammen mit dem abgetauchten früheren Vertriebsvorstand Jan Marsalek und weiteren Komplizen in Wahrheit nicht existente Umsätze in Milliardenhöhe erfunden zu haben, um den eigentlich defizitären Dax-Konzern über Wasser zu halten. Braun weist sämtliche Vorwürfe zurück, während Bellenhaus den Großteil der Anklage eingeräumt hat.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Termin im Juli?: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54566 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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