Der vorläufige Gläubigerausschuss von Wirecard hat Michael Jaffé als vorläufigen Insolvenzverwalter bestätigt. Zudem wurde bestimmt, dass der in einen Bilanzskandal verwickelte Zahlungsdienstleister zerschlagen wird.
Der vorläufige Gläubigerausschuss von Wirecard hat den vom Amtsgericht München eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé von Jaffé Rechtsanwälte in seiner konstituierenden Sitzung am Dienstag bestätigt. Wie Jaffé in einem ersten Bericht während der mehrstündigen Sitzung mitteilte, haben sich bereits "zahlreiche Interessenten" aus aller Welt für den Erwerb von Geschäftsbereichen gemeldet. Der vorläufige Gläubigerausschuss beschloss daraufhin, einen internationalen Investorenprozess einzuleiten.
Um den Geschäftsbetrieb der Konzerngesellschaften zu stabilisieren, würden derzeit "intensive Gespräche mit Kunden, Handelspartnern und den Kreditkartenorganisationen geführt", teilt Jaffé mit. Es könne jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Wirecard-Gruppe gestellt werden müssten. Nicht vom Insolvenzverfahren betroffen ist die Wirecard Bank AG.
Wie es von Seiten des Insolvenzverwalters weiter heisst, werde auch die Aufklärung der Krisenursachen sowie die Analyse und Verifizierung von Zahlungsströmen und Datenmaterial vorangetrieben.
Im Vorfeld des Insolvenzantrags hatte Noerr Wirecard mit einem Team um den Insolvenzrechtler Dr. Thomas Hoffmann und den Kapitalmarktrechtler Dr. Holger Alfes beraten - zunächst um die Chancen für eine außergerichtliche Sanierung zu sondieren. Da dies nicht gelungen ist, hat der Wirecard-Vorstand den von Noerr vorbereiteten Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt. Auf Unternehmensseite waren weitere Kanzleien involviert, die jedoch ihre Mandatierung bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht bestätigt haben.
ah/LTO-Redaktion
Wirecard: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42063 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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