Wirecard: Staats­an­walt­schaft ermit­telt gegen Jour­na­listen

19.02.2019

Im Zusammenhang mit den Kursturbulenzen bei dem Zahlungsdienstleister Wirecard kehrt keine Ruhe ein: Die Münchener Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Wirtschaftsjournalisten. Auch die Bafin leitet Schritte ein.

Nach dem Kursbeben bei Wirecard gehen die Münchner Staatsanwaltschaft und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) weiter gegen mutmaßliche Kursmanipulationen vor. Die Bafin untersagte am Montag weitere Spekulationen auf fallende Aktienkurse bei dem im deutschen Leitindex Dax notierten Zahlungsdienstleister.

Ab sofort sei es für zwei Monate verboten, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen, teilte die Behörde in Bonn mit. Es bestehe das Risiko, dass sich die Marktverunsicherung ausweite.

Ermittlungen gegen Journalisten der Financial Times

Unterdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft München I im Zusammenhang mit mutmaßlichen Manipulationen des Aktienkurses gegen einen Journalisten der Financial Times. Es liege die Strafanzeige eines Anlegers vor, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Mehrere Berichte der Financial Times hatten den Aktienkurs des Zahlungsdienstleisters in den vergangenen Wochen immer wieder stark fallen lassen. In den Artikeln werden einem Wirecard-Mitarbeiter Kontomanipulationen und Dokumentfälschungen vorgeworfen. Es wird zudem der Vorwurf von Scheinumsätzen mit verschobenen Geldern erhoben. Wirecard dementiert, dass Regelverstöße festgestellt wurden.

Die Staatsanwaltschaft hat eigenen Angaben zufolge keinen Anfangsverdacht auf Manipulationen durch die Konzernspitze. Doch die Aktie schwankte nach den Veröffentlichungen extrem - was für einen Dax-Wert eher selten ist. Über sogenannte Leerverkäufe sollen davon auch Spekulanten profitiert haben, die auf fallende Kurse der Aktie gesetzt haben.

Aktienhändler soll vorab von kritischem Bericht gewusst haben

Der Staatsanwaltschaft liegt eigenen Angaben zufolge die Aussage eines Kaufinteressenten von Wirecard-Aktien vor, der Informationen über einen bevorstehenden Bericht der Financial Times erhalten haben soll. Solche Informationen hätten dazu genutzt werden können, auf die fallenden Kurse zu setzen. Der erste kritische Bericht war am 30. Januar erschienen. Die Finanzaufsicht Bafin hat vor allem ab dem 1. Februar und an den Tagen danach deutlich steigende Leerverkaufspositionen festgestellt.

Die Financial Times wies am Montag laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg Manipulationsvorwürfe als "unbegründet" und "falsch" zurück.

Die Bafin untersucht derzeit, ob es sich um eine gezielte Attacke von Spekulanten handelte. Auch die Münchner Staatsanwaltschaft hatte bereits ein Ermittlungsverfahren wegen Kursmanipulation gegen unbekannt eingeleitet. Wegen angeblicher Verstöße gegen Wertpapiergesetze wurden bereits erste Sammelklagen in den USA eingereicht, die sich aber gegen Wirecard richteten.

dpa/ah-LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wirecard: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33921 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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