Der Untreue-Prozess vor dem Landgericht Braunschweig gegen drei frühere und einen amtierenden Personalmanager von Volkswagen wird erheblich abgekürzt. Schon in der nächsten Woche könnte ein Urteil fallen.
Nach den Aussagen von Zeugen am Mittwoch zog der zuständige Richter am Landgericht Braunschweig die Plädoyers und eine Entscheidung vor. Im Verfahren (Az. 16 KLs 85/19) um mutmaßlich überhöhte Bezahlung führender Betriebsräte bei Volkswagen wird damit schon in der kommenden Woche mit einem Urteil gerechnet. Ursprünglich war das Verfahren bis Ende Oktober angesetzt.
Den Angeklagten, darunter die beiden Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing, wird vorgeworfen, einflussreichen Betriebsratsangehörigen zwischen 2011 und 2016 unangemessen üppige Bezüge freigegeben zu haben. Der Vorwurf lautet Untreue, teils auch in besonders schweren Fall. Dem größten europäischen Autobauer soll daraus ein Schaden von mehr als fünf Millionen Euro entstanden sein.
Es geht um Bezüge von Ex-Konzernbetriebsratschef Bernd Osterloh und vier weiteren mächtigen Betriebsräten aus der VW-Welt. Für die Staatsanwaltschaft hatten die Führungskräfte die Kriterien zur Gehaltsbestimmung “bewusst so gewählt, dass scheinbar ein erhöhtes Gehalt gerechtfertigt war, obwohl dies nicht korrekt war”.
Die Verteidigung sieht das ganz anders. Es sei klar gewesen, dass Osterloh und andere höhere Betriebsräte - Management-Positionen vergleichbar - viel Erfahrung sowie eine “beachtliche und strategische Qualifikation” erworben hätten. Daher seien die genehmigten Gehälter auch in Ordnung. In guten Jahren verdiente Osterloh bis zu 750.000 Euro. Im Mai dieses Jahres wechselte er als Personalvorstand zur VW-Nutzfahrzeug-Holding Traton.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Richter zieht Plädoyers und Entscheidung vor: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46092 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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