Ein ehemaliger Bilanzprüfer des Wirecard-Konzerns wollte die Veröffentlichung des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses verhindern, soweit er darin namentlich genannt wird. Das VG Berlin lehnte den Antrag noch am gleichen Tag ab.
Beschlüsse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse sind nicht justiziabel, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilverfahren am Dienstag (Az. VG 2 L 174/21).
Der Anwalt des Ex-Bilanzprüfers hatte sich auf Persönlichkeitsrechte seines Mandanten berufen. Dieser sei "keine Person der Zeitgeschichte, er steht nicht in der Öffentlichkeit". Gegen ihn bestehe im Fall Wirecard seit über einem Jahr nicht mehr als ein Anfangsverdacht.
Die 2. Kammer des VG Berlin lehnte den Eilantrag ab. Artikel 44 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes bestimme ausdrücklich, dass Beschlüsse der Untersuchungsausschüsse der richterlichen Erörterung entzogen seien. Der Deutsche Bundestag bzw. seine Untersuchungsausschüsse sollten unabhängig von Regierung, Behörden und Gerichten Sachverhalte prüfen und bewerten können. Deshalb seien sowohl der Inhalt des Abschlussberichts als auch dessen Veröffentlichung der richterlichen Erörterung entzogen, argumentierte das VG.
Der Antragstelle hat gegen den Beschluss bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.
fkr/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
VG Berlin lehnt Eilantrag des Ex-Wirecard-Prüfers ab: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45275 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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