Das US-Unternehmen Qualcomm muss eine 2018 verhängte Geldbuße nicht bezahlen. Ein entsprechender Beschluss der EU-Kommission ist nichtig, entschied das EuG.
In einem Rechtsstreit um den Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für LTE-Chips hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) ein Urteil zugunsten des Technologiekonzerns Qualcomm gefällt. Das Gericht erklärte einen Beschluss der EU-Kommission vom 24. Januar 2018, mit dem gegen das Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von 997 Millionen Euro verhängt wurde, für nichtig (Urt. v. 15.06.2022, Az. T-235/18 ).
Es stützt sich zum einen auf die Feststellung mehrerer Verfahrensfehler, die die Verteidigungsrechte von Qualcomm beeinträchtigt haben, und zum anderen auf eine Analyse der wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Anreizzahlungen. Die EU-Kommission habe hierbei nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt.
Spezielle Kundenbeziehung zu Apple
Die Geldstrafe gegen den Chiphersteller hatte die EU-Kommission im Januar des Jahres 2018 wegen Marktmachtmissbrauchs verhängt. Qualcomm entwickelt und verkauft Mobilfunk-Chipsätze, die unter anderem in Smartphones und Tablets verbaut werden. Zu den Kunden des Unternehmens zählt auch Apple.
Nach Ansicht der EU-Kommission habe Qualcomm Apple im Zeitraum von Februar 2011 bis September 2016 durch Geldzahlungen dazu bewegt, keine LTE-kompatiblen Chips von anderen Herstellern zu beziehen. Qualcomm bestritt die Vorwürfe.
Mit seinem Urteil erklärte das EuG den Beschluss der Kommission nun insgesamt für nichtig. Gegen die Entscheidung kann Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.
sts/LTO-Redaktion
EuG erklärt Beschluss der EU-Kommission für nichtig: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48760 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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