Nach Verbot der Stahlfusion mit Tata: Thys­sen­krupp zieht vor EuG

22.08.2019

Thyssenkrupp will das Verbot der Stahlfusion mit dem Konkurrenten Tata durch die EU-Kommission nicht auf sich sitzen lassen. Die Essener wollen die Maßstäbe der Wettbewerbshüter zurechtrücken.

Thyssenkrupp zieht gegen das Nein der EU-Kommission zur Stahlfusion mit dem indischen Konkurrenten Tata Steel vor Gericht. Die Kommission habe den Rahmen des geltenden Wettbewerbsrechts über Gebühr ausgedehnt, begründete Vorstand Donatus Kaufmann am Donnerstag die Klage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg. Thyssenkrupp-Chef Guido Kerkhoff hatte diesen Schritt bereits angekündigt. Die Essener rechnen aber nicht damit, dass sie auf diesem Weg die Fusion doch noch durchsetzen können.

Die EU-Kommission hatte im Juni den geplanten Zusammenschluss der Stahlsparte von Thyssenkrupp mit dem europäischen Geschäft von Tata Steel untersagt, weil sie den Wettbewerb bei bestimmten Stahlsorten für gefährdet hielt. Die Fusion hätte nach ihrer Einschätzung zu steigenden Preisen geführt. Zugeständnisse von Thyssenkrupp und Tata hatten den Wettbewerbshütern für eine Freigabe des Zusammenschlusses nicht ausgereicht.

Durch den Zusammenschluss wäre Europas zweitgrößter Stahlkonzern mit rund 48.000 Mitarbeitenden und Werken in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden entstanden. Thyssenkrupp wollte damit die Abhängigkeit vom schwankenden Stahlgeschäft verringern, das unter Überkapazitäten und dem Wettbewerbsdruck aus Asien leidet.

Der Essener Industriekonzern misst der Klage, die in der ersten Instanz zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen dürfte, grundsätzliche Bedeutung zu. "Die Konsolidierung der europäischen Stahlindustrie ist nach wie vor richtig und notwendig, das zeigt auch die aktuell für die Stahlhersteller kritische Marktsituation", sagte Kaufmann. 

Kommission will Entscheidung verteidigen

Der Vorstand warf der Kommission vor, bei Verpackungsstahl und Blechen für die Autoindustrie erstmals eine so enge Marktabgrenzung vorgenommen zu haben. "Die Überkapazitäten und der hohe Importdruck aus Asien schaffen ein Umfeld, in dem das geplante Joint Venture mit Tata Steel den Wettbewerb nicht beeinträchtigt hätte." Die Entscheidung der Kommission sei deshalb falsch.

In Branchenkreisen wird darauf verwiesen, dass die EU-Kommission im vergangenen Jahr dem weltgrößten Stahlkonzern Arcelormittal erlaubt habe, die italienische Stahlfirma Ilva zu übernehmen. Arcelormittal hatte sich verpflichtet, eine Reihe von Stahlwerken zu verkaufen.

Die EU-Wettbewerbshüter stehen hingegen zu ihrem Beschluss in Sachen Thyssenkrupp und Tata. "Die EU-Kommission wird ihre Entscheidung vor Gericht verteidigen", sagte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde.

Für Thyssenkrupp hatte das Platzen des Geschäfts mit Tata unmittelbare Folgen. Kerkhoff musste einen Strategieschwenk vornehmen und die geplante Aufteilung des Unternehmens in zwei Gesellschaften absagen. Die Abhängigkeit vom wechselhaften und kapitalintensiven Stahlgeschäft ist damit wieder gestiegen. Kerkhoff verfolgt jetzt einen umfassenden Umbau des Konzerns und sucht für verschiedene Industriegeschäfte Partner. Um Geld in die Kasse zu bekommen, soll das Aufzugsgeschäft zumindest teilweise an die Börse gebracht werden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Nach Verbot der Stahlfusion mit Tata: . In: Legal Tribune Online, 22.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37199 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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