Beim VG Köln wurden bislang neun Klagen gegen die Frequenzvergabe beim kommenden Mobilfunkstandard 5G eingereicht - auch von den drei großen Netzbetreibern. Gegen was genau sich deren Klagen richten, ist allerdings noch unklar.
Die Klagen der drei großen Telekommunikationsunternehmen Telefónica (O2), Vodafone und Deutsche Telekom sind am gleichen Tag – dem 21. Dezember 2018 – beim Verwaltungsgericht (VG) Köln eingegangen (Az. 9 K 8515/18). In welchen Rechten sich die Unternehmen verletzt sehen, ist jedoch nicht bekannt. Eine Gerichtssprecherin bestätigte gegenüber LTO, dass die Klagen bisher weder begründet noch konkrete Anträge gestellt worden seien. Die Kläger hätten zunächst lediglich um Akteneinsicht gebeten.
Ein Telekom-Sprecher sagte, das Unternehmen wehre sich vor allem gegen die "unverhältnismäßig hohen Auflagen", die bei der Frequenzvergabe vorgesehen seien. Außerdem richte sich die Klage gegen die unklaren Regelungen in Sachen Roaming. Beide Punkte seien nicht dazu angetan, Investitionen ins Netz zu fördern, sagte der Sprecher.
Neben Telekom, Vodafone und Telefónica haben sechs weitere, kleinere Unternehmen geklagt, darunter nach Informationen des Handelsblatts die Mobilfunkanbieter 1&1 und Freenet. Die Zeitung zitiert einen 1&1-Sprecher, wonach sich die Klage des Unternehmens "gegen die Bedingungen im Ganzen" richte. Ein Freenet-Sprecher sagte, mit der Klage wolle das Unternehmen auf eine bessere Rechtssicherheit des Verfahrens drängen.
Vergabe ist auf 180 Seiten geregelt
In den fast 180 Seiten starken Vergaberegeln für die Versteigerung der 5G-Frequenzen, die die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit Sitz in Bonn Ende November vorgestellt hat, wurde auf eine Roamingpflicht verzichtet. Die BNetzA schrieb nur vor, dass die Netzbetreiber über dieses Thema miteinander verhandeln müssen. Zudem können die Inhaber von Frequenzen "unter Beachtung des Wettbewerbs- und Kartellrechts Kooperationen zum gemeinsamen wirtschaftlichen Netzausbau eingehen", heißt es in den Regelungen für die Frequenzvergabe.
Die BNetzA wollte die Klagen nicht kommentieren. "Wir haben in der Diskussion um die Vergaberegeln stets darauf hingewiesen, dass die Entscheidung gerichtlich überprüft werden kann. Zum laufenden Verfahren äußern wir uns nicht", sagte ein Behördensprecher.
Rückendeckung bekommt die BNetzA aus dem Bundeskartellamt, wo man die Kritik an den Vergaberegeln für unangebracht hält. "Die Bundesnetzagentur hat unter den gegebenen Umständen einen guten Vorschlag für die Vergabelizenzen gemacht", sagte Kartellamts-Chef Andreas Mundt der Rheinischen Post. "Die nationalen Netzbetreiber werden verpflichtet sein, mit anderen Anbietern fair über einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu verhandeln." Der Netzagentur falle als Schiedsrichter eine schwierige Aufgabe zu. "Das wird nicht einfach und ist mit einer gewissen Rechtsunsicherheit verbunden", sagte Mundt. Entscheidend sei die praktische Umsetzung.
Die 5G-Technologie mit schnellem Internet ist besonders für die Industrie wichtig. Die Übertragungsrate ist etwa 100 Mal so hoch wie bei 4G (LTE). Bis spätestens zum 25. Januar müssen Firmen ihr Interesse an der Frequenzauktion bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) anmelden. Eine aufschiebende Wirkung haben die Klagen nicht, es sind keine Eilanträge gestellt worden.
Politische Lösung im Roamingstreit?
Im Streit um das lokale Roaming geht es darum, dass in Gegenden mit vielen Funklöchern die vor Ort vertretenen Provider ihre Netze auch für Kunden der Wettbewerber öffnen, die in dieser Region eigentlich einen Empfang haben. Dieses Verfahren soll in dünn besiedelten Gebieten die Netzabdeckung für alle Nutzer sichern.
Netzbetreiber werten strikte staatliche Vorgaben zum Roaming hingegen als betriebswirtschaftlichen Bremsklotz, weil teure Investitionen in Funkmasten damit entwertet würden. Insbesondere das bundesweite nationale Roaming, das Anbietern wie United Internet den Einstieg in den 5G-Markt erleichtern würde, wird von den Providern entschieden als eine Art Enteignung ihrer eigenen Investitionen abgelehnt.
Unterdessen hat die schwarz-rote Mehrheit im Bundestag die Bundesregierung um Mitarbeit bei der Suche nach einem Kompromiss für das umstrittene lokale Roaming für den neuen Mobilfunkstandard 5G gebeten. "Wir machen uns nun Gedanken wegen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes", sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. Dass die Anbieter kooperierten, sei bereits Realität. Jetzt gehe es darum, auch Planungssicherheit zu schaffen. Auf Wunsch des Parlaments machen sich nun Experten in der Bundesregierung Gedanken, wie die Formulierungen im Telekommunikationsgesetz genau aussehen könnten.
ah/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
Vergaberegeln für die Versteigerung der 5G-Frequenzen: . In: Legal Tribune Online, 03.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32995 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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