Der langjährige Streit um das für weiße LED-Leuchten maßgebliche sogenannte YAG-Patent ist entschieden. Der BGH erklärte den deutschen Teil des Patents für rechtsbeständig. Taylor Wessing hat den Patentinhaber Nichia vertreten.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 16.08.2016, Az.: X ZR 96/14) ist rechtlich bindend und nicht mehr mit Rechtsmitteln angreifbar. Mit ihm wird das erstinstanzliche Urteil des Bundespatentgerichts aus dem Jahr 2014 (Az.: 2 Ni 11/12), mit dem das YAG-Patent für nichtig erklärt wurde, vollumfänglich aufgehoben. Die seinerzeit von dem taiwanesischen LED-Hersteller Everlight Electronics erhobene Nichtigkeitsklage ist somit endgültig abgewiesen.
Taylor Wessing hat den japanischen Halbleiterhersteller und LED-Produzenten Nichia Corporation in dem Rechtsstreit mit einem Team um Dr. Christian Lederer vertreten. Unterstützung kam von der Münchner Patentanwaltskanzlei Betten & Resch, ergänzt um den BGH-Anwalt Dr. Reiner Hall von Jordan & Hall.
Everlight hatte die auf IP-Recht spezialisierten Kanzleien Hoyng ROKH Monegier und Samsnon & Partner mandatiert, die Vertretung vor dem BGH übernahm Friedrich-Wilhelm Engel von der Kanzlei Engel & Rinkler.
Die Auseinandersetzung zwischen Nichia und Everlight ist Teil einer längeren Prozessserie. So hatte das Landgericht Düsseldorf 2013 entschieden, dass Everlight und ihre deutsche Tochtergesellschaft Everlight Electronics Europe GmbH für die Verletzung des YAG-Patents von Nichia mit Hinblick auf sechs weiße LED-Produkte verantwortlich seien (Urt. v. 03.09.2013, Az.:4a O 56/12). Everlight hat gegen diese Entscheidung Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt (Az.: I-15 U 31/14). Das Berufungsverfahren wurde am 22. Oktober 2014 in Anbetracht des erstinstanzlichen Urteils des Bundespatentgerichts ausgesetzt.
Der Verletzungsrechtsstreit vor dem OLG Düsseldorf wird nun nach der Aufrechterhaltung des Patents fortgesetzt. Daneben setzt Nichia weitere Patente zur LED-Technologie gegen Everlight und Everlight Electronics Europe in Deutschland sowie andere LED-Hersteller und deren Vertriebspartner durch.
Das YAG-Patent ist für Nichia von hoher wirtschaftlicher Bedeutung, denn weiße LED-Leuchten werden vielfältig eingesetzt, sie sind u.a. in Smartphones, Tablets und Fernsehern sowie in der Automobilindustrie verbaut. Der japanische Halbleiter- und Chemiekonzern produziert v.a. LED, Laserdioden, Leuchtstoffen und Feinchemikalien. Bekannt wurde Nichia durch die Erfindung der blauen und weißen LED, beides Grundlagenerfindungen. Für die Erfindung der blauen LED wurde den Erfindern der Physiknobelpreis verliehen.
Taylor Wessing für Nichia:
Dr. Christian Lederer, Patents & Pharma, München
Roland Küppers, Patents & Pharma, Düsseldorf
Dr. Anja Lunze, Patents & Pharma, München
Dr. Sabine Rojahn, Patents & Pharma, München
Betten & Resch für Nichia:
Dr. Alexander Esslinger, Patentanwalt, München
Jordan & Hall für Nichia (BGH-Vertretung):
Dr. Reiner Hall, Karlsruhe
Hoyng ROKH Monegier für Everlight:
Klaus Haft, Düsseldorf
Dr. Stefan Richter, Düsseldorf
Samson & Partner für Everlight:
Friedrich von Samson-Himmelstjerna, München
Dr. Cletus von Pichler, München
Engel & Rinkler für Everlight (BGH-Vertretung):
Friedrich-Wilhelm Engel, Karlsruhe
Taylor Wessing / Hoyng ROKH Monegier: . In: Legal Tribune Online, 22.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20350 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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