Bereits zum vierten Mal hat Taylor Wessing den Schutz von geistigem Eigentum in 36 bedeutenden Rechtsordnungen weltweit geprüft. Testsieger sind Großbritannien und die Bundesrepublik, Schlusslicht ist Indien. Reformbedarf besteht fast überall.
Mit dem Global Intellectual Property Index (GIPI) hat Taylor Wessing erneut eine umfassende Untersuchung zum Schutz von geistigem Eigentum vorgestellt. Geprüft wurde in 36 Rechtsordnungen, wobei auch deren Einzelkategorien, so das Urheberrecht, Markenrechte oder Datenschutz unter die Lupe genommen wurden. Die Befragung von etwa 14.000 Rechteinhabern und Rechtsnutzer ergab nach Angaben der Kanzlei: Deutschland und Großbritannien schützen geistiges Eigentum am besten.
Die Studie ergab auch, dass Unternehmen stärker in den Schutz geistigen Eigentums investierten. So gaben über 60 Prozent der Befragten an, in den letzten drei Jahren mehr Ressourcen hierfür aufgewendet zu haben.
Reformbedarf besteht dennoch
Eine höhere Zahl der Befragten zeigte sich allerdings mit dem jeweiligen Normenkatalog unzufrieden. So betrachten 68 Prozent die Regelwerke als veraltet. Die Gesetze müssten mit den technischen Entwicklungen Schritt halten. Der Wunsch nach Reformen ist gewachsen. Bei der letzten Befragung im Mai 2011 hatten sich noch 61 Prozent für neue Gesetze ausgesprochen.
Der GIPI zeigt auch, dass die EU-Mitgliedstaaten näher zusammengerückt sind als in den vorangegangenen Studien. Dagegen sind Singapur und Indien in der Rangliste stark gefallen. Nach dem Erlass seines umfassenden Datenschutzgesetzes musste der Stadtstaat 30 Plätze einbüßen, Indien befindet sich auf dem letzten Platz.
Sorge herrscht nach Angaben der Kanzlei in Brasilien, mit Rang 31 ebenfalls Teil der Schlussgruppe. Vor allem mit Blick auf die anstehenden Sportereignisse (Fußball-WM 2014, Olympische Spiele 2016) erhofft man sich staatliche Investitionen in die entsprechende Infrastruktur.
LTO-Redaktion/Taylor Wessing
Taylor-Wessing-Studie : . In: Legal Tribune Online, 14.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10047 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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