Koch und Unternehmer Alfons Schuhbeck ist wegen Steuerhinterziehung angeklagt worden. Die zugehörigen Ermittlungen wurden bereits im Jahr 2019 bekannt. Zuletzt stand der Koch im Zusammenhang mit der Insolvenz seiner Betriebe im Rampenlicht.
Der Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck (72) ist wegen Steuerhinterziehung angeklagt worden. Das bestätigte sein Sprecher Stephan Heller am Mittwoch. Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet. Die Staatsanwaltschaft München I wollte sich unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht dazu äußern. Schuhbecks Sprecher teilte der dpa mit: "Weitere Aussagen zum Verfahren kann ich Ihnen leider nicht geben." Schuhbeck will sich nach Angaben Hellers auch nicht zu den Vorwürfen äußern. Wenn die Anklage zugelassen wird, muss der Koch sich in einem Gerichtsverfahren verantworten.
Vor mehr als zwei Jahren waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen Schuhbeck bekannt geworden. In deren Zusammenhang wurden auch seine Geschäftsräume durchsucht. "Ich werde sehr eng und sehr offen mit den Behörden zusammenarbeiten, um alle Vorwürfe zu entkräften", sagte der Koch damals. Er stehe "den Behörden in allen Fragen Rede und Antwort".
Im Juli dieses Jahres wurde bekannt, dass Schuhbecks Imperium in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Er meldete Insolvenz beim Amtsgericht München an und begründete das mit ausgebliebenen Staatshilfen im Zuge der Corona-Pandemie. "Nachdem die vollmundig angekündigten Staatshilfen bei mir bis heute ausgeblieben sind, muss ich für meine Betriebe Insolvenz anmelden", sagte Schuhbeck damals laut einer Mitteilung, die überschrieben war mit "Das nächste Corona-Opfer". Bis zuletzt habe er auf die staatlichen Finanzhilfen gehofft und private Gelder in sein Unternehmen gesteckt, ließ Schuhbeck damals mitteilen.
Licht und Schatten für Schuhbeck
Insolvenzverwalter Dr. Max Liebig von Jaffé Rechtsanwälte vermeldete Ende Oktober, dass eine Investorengruppe Interesse an einem Kauf und der Fortführung weiter Teile des Geschäftsbetriebs zeige und das Insolvenzverfahren anschließend erfolgreich abgeschlossen werden könne. Der Vollzug der Übernahme erfolgte zum 1. November. Welche Köpfe hinter der Gruppe stecken, ist bis heute nicht bekannt.
Allerdings hatte Schuhbeck nach Informationen des Bundesamtes für Justiz (BFJ) seit 2017 keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht. Da dies gegen die im Handelsgesetzbuch für mehrere Arten von Unternehmen vorgeschriebene Offenlegungspflicht verstößt, leitete die Bonner Behörde Ordnungsgeldverfahren ein, wie das BFJ kurz nach Bekanntwerden des Insolvenzverfahrens auf Anfrage mitteilte.
Im Bundesanzeiger fehlten im Sommer die Bilanzen der "Schuhbeck's Holding GmbH & Co. KG" und "Schuhbeck's Partyservice GmbH und Co. KG" für die Jahre 2017, 2018 und 2019. Deswegen wurden Ordnungsgeldverfahren gegen die Unternehmen eingeleitet, wie das Bundesamt mitteilte. Das Ordnungsgeld beträgt im Regelfall mindestens 2.500 Euro und höchstens 25.000 Euro. Bei Schuhbeck könnte mittlerweile eine beträchtliche Summe zustande gekommen sein.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Vorwurf der Steuerhinterziehung: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46681 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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