Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Ermittlungen gegen die Berenberg-Bank im Zusammenhang mit den "Panama Papers" eingestellt. Die Strafrechtskanzlei Roxin hat das Bankhaus vertreten.
Die Berenberg Bank war durch die Enthüllungen der "Panama Papers" in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Das Geldhaus soll Briefkastenfirmen eröffnet und Konten eingerichtet haben und geriet damit in den Verdacht, Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben
Wie zunächst manager-magazin.de berichtete, hat die Staatsanwaltschaft Köln ihre Ermittlungen gegen das Hamburger Geldhaus bereits Anfang Dezember eingestellt. Demnach konnte der Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den ermittelten Offshore-Gesellschaften vollständig ausgeräumt werden. Ermittelt worden war gegen "unbekannte Verantwortliche der Bank".
Die Einstellungsmitteilung umfasst das Hamburger Stammhaus und deren Luxemburger Tochter. Gegen die Schweizer Tochter Berenbergs, die vor allem Privatpersonen betreut, läuft ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts zur Beihilfe von Steuerhinterziehung, allerdings ist dies unabhängig von den "Panama Papers".
Die Berenberg-Bank hatte Deloitte für eine interne Untersuchung der Vorgänge verpflichtet. Strafrechtlich ließ sich das Geldhaus von der Kanzlei Roxin vertreten, das Team leitete laut Marktinformationen der Düsseldorfer Partner Philipp Külz. Der Steuerstrafrechtler war erst im März dieses Jahres von Flick Gocke Schaumburg zu Roxin gewechselt.
ah/LTO-Redaktion
Roxin für Berenberg-Bank (laut Marktinformationen):
Philipp Külz, Federführung, Steuerstrafrecht, Partner, Düsseldorf
Roxin: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21472 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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