Ritterhaus Rechtsanwälte hat ihre Praxis für Life Sciences und Pharmarecht zum September mit dem Quereinsteiger Tade Matthias Spranger und dem Associate Tobias Schutz verstärkt.
Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger (45) ist außerplanmäßiger Professor an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Leiter eines Zentrums zur Regulierung der modernen Lebenswissenschaften. Er lehrt neben Öffentlichem Recht und Internationalem Wirtschaftsrecht vor allem auch Europarecht und das Recht der Biotechnologie. Spranger ist zudem Lehrbeauftragter an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf im LL.M.-Studiengang Medizinrecht.
Rittershaus baut mit Sprangers Zugang die Beratung zu regulierungsrelevanten Bereichen der Gentechnik auf. Die Kanzlei will künftig auch vertieft Themen der Arzneimittel- und Stammzellentwicklung betreuen. Viele Unternehmen der Life-Sciences- und Biotechnologiebranche zählen seit langem zu den regelmäßigen Mandanten von Rittershaus, sie werden bislang vor allem in gesellschafts- und finanzierungsrechtlichen Fragen beraten.
Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger, Life Sciences/Pharmarecht
Dr. Tobias Schutz, Life Sciences/Pharmarecht
Rittershaus: . In: Legal Tribune Online, 06.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20480 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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