Im Münchener Wirecard-Prozess geht das Duell zwischen Markus Braun und dem Kronzeugen der Anklage weiter. Banktransaktionen sollen Brauns Unschuld belegen.
Markus Braun präsentierte am Donnerstag im Wirecard-Prozess vor dem Landgericht München I eine Liste von Überweisungen, mit denen der frühere CEO des insolventen Technologiekonzerns seine Unschuld belegen will. Die Gelder sind Braun zufolge vor allem an “einige wenige Veruntreuungsgesellschaften” geflossen. Aus der Transaktionsübersicht soll hervorgehen, dass der mitangeklagte Kronzeuge Oliver Bellenhaus Firmengelder in großem Stil abgezweigt haben soll.
Nach Aussage des ehedem in Dubai für Wirecard tätigen Bellenhaus hat sich Braun aktiv an der Erfindung von Scheingeschäften in Milliardenhöhe beteiligt. Braun hat dieser Darstellung im Prozess widersprochen. Seinen Angaben zufolge gab es keine Scheingeschäfte, sondern nur eine Veruntreuung von Geldern durch Bellenhaus und Komplizen.
Richter zweifelt an Plausibilität der Erklärung
Der Vorsitzende Richter Markus Födisch sagte eine Überprüfung zu, ließ jedoch Skepsis durchblicken. Er fragte Braun mehrfach, warum die Täter den Umweg über Scheinbuchungen hätten nehmen sollen, wenn sie auch mühelos Geld aus echten Geschäften hätten abzweigen können: “Warum soll sich das jemand antun, wenn es auch viel leichter geht?” Mit Brauns anschließenden Erklärungen war der Richter nicht zufrieden: “Verstehen Sie, was ich sage, oder verstehen Sie nicht einmal, was ich meine?”
Födisch konfrontierte Braun zudem mit Zeugenaussagen ehemaliger Mitarbeiter, derzufolge es große Lücken zwischen dem tatsächlichen Wirecard-Geschäft und den von Braun geforderten ehrgeizigen Umsatz-und Gewinnzielen des 2020 kollabierten Dax-Konzerns gab. Braun bestritt das. “An diese Aussage kann ich mich definitiv nicht erinnern”, sagte der seit bald drei Jahren in Untersuchungshaft sitzende Manager.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Ehemaliger Wirecard-Chef beschuldigt Mitangeklagten: . In: Legal Tribune Online, 02.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51206 (abgerufen am: 25.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag