Seit Sommer 2020 werden bei Wirecard 1,9 Milliarden Euro vermisst. Das Geld gab es, argumentiert der angeklagte Ex-Vorstandschef Markus Braun im Münchner Strafprozess. Der Insolvenzverwalter gelangt zu einer anderen Einschätzung.
Fast auf den Tag drei Jahre nach dem Kollaps des Skandalkonzerns Wirecard gibt es nach Darstellung des Insolvenzverwalters Michael Jaffé weiterhin keine Spur der seither vermissten 1,9 Milliarden Euro. In einem neuen Sachstandsbericht widerspricht der Rechtsanwalt einer Darstellung des wegen mutmaßlichen Milliardenbetrugs vor Gericht stehenden Ex-Vorstandschefs Markus Braun.
Einen Beleg, dass das Geld und das zugrundeliegende Geschäft echt gewesen sein könnten, gibt es demnach nicht: "Im Gegenteil haben alle weiteren Untersuchungen bestätigt, dass dies nicht der Fall war", heißt es in dem Bericht.
In München läuft seit Dezember der Strafprozess gegen Braun und zwei weitere frühere Wirecard-Manager. Kern der Anklage ist der Vorwurf, dass Braun und Komplizen Geschäfte und Umsätze in Milliardenhöhe erdichteten, um den eigentlich rote Zahlen schreibenden Dax-Konzern über Wasser zu halten und hohe Bankkredite zu erschwindeln.
Zweifel an spurlosem Verschwinden
Im Rahmen des sogenannten TPA-Geschäfts sollen Wirecard-Partnerfirmen in Asien auf Vermittlung und im Auftrag des bayerischen Konzerns Kreditkartenzahlungen abgewickelt haben - laut Anklage erfunden, Braun zufolge real. Laut Braun sollen die Gewinne von den wahren Tätern gestohlen beziehungsweise veruntreut worden sein. "Es ist nicht denkbar, dass ein Geschäft der Größenordnung, die Wirecard vorgegeben hat, ohne Spuren in den Daten des Unternehmens blieb", heißt es dazu in Jaffés Bericht.
Die Größenordnung beziffert der Insolvenzverwalter auf ein Transaktionsvolumen von 51 Milliarden Euro im Jahr 2019. "Hätte es ein Schatten-TPA-Geschäft im Milliardenumfang gegeben, könnte dieses nicht einfach verschwinden." Gelder in Milliardenhöhe hat der Insolvenzverwalter nach eigenen Worten ebenfalls nicht gefunden.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52085 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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