Osborne Clarke / Beiten Burkhardt: Drillisch erwirbt The Phone House

17.04.2015

Osborne Clarke hat die Dixons Carphone plc beim Verkauf von The Phone House Deutschland GmbH an die Drillisch AG beraten. Drillisch übernimmt sämtliche Geschäftsanteile von The Phone House. Das Unternehmen ließ sich dabei von Beiten Burkhardt beraten.

Börn Hürten

Der Vollzug des Kaufvertrags steht unter anderem noch unter dem Vorbehalt der Kartellfreigabe, wird aber bis spätestens zum Ende Mai 2015 erwartet.

Der Kaufpreis setzt sich im Wesentlichen aus zwei Komponenten zusammen: Ein erster Teil besteht in Höhe von Aktien an der Drillisch AG, die rund drei Prozent des stimmberechtigten Kapitals ausmachen. Ein zweiter Teil ist aus zukünftigen Cash-Flow-Überschüssen der The Phone House Gruppe zu zahlen.

Dixons Carphone ist ein großer europäischer Elektro- und Telekommunikationsfachhändler und Dienstleister mit Sitz in London.

Der Mobilfunkhändler Phone House hat in Deutschland zuletzt einen Umsatz von rund 350 Millionen Euro erzielt und vermittelt jährlich Mobilfunk- und Festnetzverträge für mehr als eine Million Teilnehmer. Osborne Clarke berät The Phone House/Dixons bereits seit etlichen Jahren in Deutschland und England.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Osborne Clarke für Dixons Carphone

Dr. Bjorn Hürten, Federführung, Corporate, Partner, Köln

Rudolf-Matthias Hübner, Federführung, Corporate, Partner

Annette Simon, Corporate

Efthimios Detsikas, Corporate

Dr. Benjamin Monheim, Corporate

Dr. Martina Maiorino, Corporate

Dr. Matthias Terlau, Kapitalmarktrecht

Konstantin Ewald, IT-Recht, Commercial

Dr. Marc Störing, IT-Recht

Tim Maiorino, IT-Recht

Dr. Anke Freckmann, Arbeitsrecht),

Katharina Müller Arbeitsrecht

Dirk Roßmann, Steuerrecht

Nadia Reinders, Steuerrecht

Joachim Breithaupt, Steuerrecht

Dr. Jonathan Ruff, Vertragsrecht

Jürgen Ehrlichmann, Insolvenzrecht

Nico Just, Kartellrecht)

Ingo Alexander Spahr, Kartellrecht)

 

Beiten Burkhardt für Drillisch AG

Dr. Christof Aha, Federführung, M&A, Partner, Frankfurt

Helene Kramer, M&A, Frankfurt

Maik Benedikt Merkens, M&A, Frankfurt

Rainer Süßmann, Bank- und Finanzrecht, Frankfurt

Frank Lenzen, Arbeitsrecht, Frankfurt

Dr. Dirk Tuttlies, Bank- und Finanzrecht, München

Georg Philipp Cotta, Kartellrecht, München

Quelle: Osborne Clarke/Beiten Burkhardt

Zitiervorschlag

Osborne Clarke / Beiten Burkhardt: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15252 (abgerufen am: 02.11.2024 )

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