Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen hat die Bremer Straßenbahnen damit beauftragt, für die nächsten gut 20 Jahre alle Straßenbahn- und Busverkehre in Bremen zu erbringen. BBG und Oppenländer berieten rechtlich.
Der Auftrag wurde an die Bremer Straßenbahnen AG (BSAG) direkt, also ohne wettbewerbliches Verfahren vergeben. Diese Direktvergabe, die in der EU-Verordnung 1370/2007 geregelt ist, war möglich, weil die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt werden konnten. Dennoch hat der gesamte Vergabeprozess nach Angaben von Beteiligten gut zwei Jahre gedauert. Für die endgültige Auftragsvergabe musste die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Bremen und die Verbandsversammlung des Zweckverbandes mit den Mitgliedern aus den Bundesländern Bremen und Niedersachsen zustimmen.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ermöglicht es der BSAG, auch künftig die gesamten Verkehre in Bremen zu erbringen, er sichert damit letztlich die Existenz des Unternehmens. Er umfasst die gesamten Verkehre der BSAG und wurde für eine maximale Dauer von 22,5 Jahren erteilt. Der Auftragswert liegt im Milliardenbereich, was sich zum einen aus der langen Laufzeit und zum anderen aus dem finanziellen Aufwand zur Erbringung der ÖPNV-Leistungen ergibt, der jährlich bei mehr als 100 Millionen Euro liegt.
Die Stuttgarter Kanzlei Oppenländer hat die BSAG bei der Auftragsvergabe rechtlich beraten. Rechtsberater des Zweckverbands Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen war die Kanzlei BBG und Partner aus Bremen, die eine Schwerpunkt in der Beratung des öffentlichen Verkehrssektors hat. Das Mandat umfasste die gesamte Begleitung des Vergabevorhabens und die Gestaltung aller Unterlagen.
Oppenländer wurde auf Empfehlung der Verkehrsgesellschaft der Region Hannover Üstra von der BSAG mandatiert, nachdem Anwälte der Kanzlei für Üstra zuvor den bundesweit ersten ausschreibungsfreien öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit einer Laufzeit von 22,5 Jahren für die Verkehre im Großraum Hannover betreut hatten. Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen lässt sich seit vielen Jahren von BBG und Partner rechtlich beraten.
Zahlreiche große deutsche Städte vergeben ihre ÖPNV-Dienstleistungen derzeit per Direktvergabe und über die maximal mögliche Laufzeit. Jedoch sind einige Grundsatzfragen zur Direktvergabe noch offen. Deshalb hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einige Fragen vorgelegt, nachdem mehrere private Verkehrsbetriebe Nachprüfungsverfahren gegen geplante Direktvergaben angestrengt hatten . Mitte September stellte der Generalanwalt seine Schlussanträge, mit einer Entscheidung wird in diesem Jahr aber nicht mehr gerechnet.
ah/LTO-Redaktion
Oppenländer für BSAG:
Prof. Dr. Christofer Lenz, Federführung, Öffentlicher Personenverkehr/Öffentliches Wirtschaftsrecht, Stuttgart
Dr. Corina Jürschik, Öffentlicher Personenverkehr/Vergaberecht, Stuttgart
Dr. Matthias Lorenz, Gesellschaftsrecht, Stuttgart
Dr. Torsten Gerhard, Öffentlicher Personenverkehr/Öffentliches Wirtschaftsrecht, Stuttgart
Dr. Anne-Kathrin Bettecken, Gesellschaftsrecht, Stuttgart
Dr. Florian Schmidt-Volkmar, Kartellrecht, Stuttgart
BSAG Inhouse (laut Marktinformationen):
Thomas Günthert, Justiziar
BBG und Partner für Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen:
Dr. Lorenz Wachinger, Federführung, Öffentlicher Personenverkehr, Bremen
Dr. Daniel Scholz, Öffentlicher Personenverkehr, Bremen
Oppenländer / BBG: . In: Legal Tribune Online, 05.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31337 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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