Vertragskündigung war rechtens: dm muss Alna­tura zwei Mil­lionen zahlen

13.02.2019

Die Drogeriekette dm hat den Rechtsstreit mit dem Bio-Händler Alnatura verloren. Das OLG Frankfurt entschied am Mittwoch, dass dm zwei Millionen Euro an Alnatura zahlen muss.

In dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ging es um die Frage, ob die Kündigung eines Kooperationsvertrags durch Alnatura rechtens war. Die frühere Vertragspartnerin dm war schon in erster Instanz mit ihrer Klage gegen die Kündigung gescheitert (Urt. v. 09.12.2016, Az.: 14 O 240/15). Eine Richterin des OLG bestätigte jetzt die Entscheidung. Die Kündigung des Vertrags im Jahr 2014 sei wirksam (Urt. v. 13.02.2019; Az.: 12 U 13/17). Das OLG ließ keine Revision zu.

Die zwei Millionen Euro hatte dm 2014 einbehalten, obwohl das Geld Alnatura für ausgelieferte Waren zugestanden hätte. Als Grund gab die Drogeriemarktkette an, der Bio-Händler habe Anfang der 90er Jahre seine Preise nicht mehr durch kostenbasierte Berechnungen, sondern per Liste festgeschrieben und auf diese Weise unrechtmäßig erhöht.

Insgesamt forderte dm deshalb sechs Millionen Euro von Alnatura und behielt zunächst die zwei Millionen Euro ein. Alnatura forderte seinerseits die Zahlung der offenen Rechnung - und hatte jetzt Erfolg.

Alnatura ließ sich in dem Verfahren von GvW Graf von Westphalen unter der Federführung des Frankfurter Partners Dr. Kristofer Bott vertreten. Die Rechtsberater von dm waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht bekannt.

Die beiden einstmals engen Partner - die Alnatura-Chef Götz Rehn und dm-Gründer Götz Werner sind verschwägert - hatten sich 2014 getrennt. Das führte zu mehreren juristischen Auseinandersetzungen.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Vertragskündigung war rechtens: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33839 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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