Defizite, unter anderem bei der Geldwäsche-Vorsorge, brachten N26 eine von der BaFin auferlegte Wachstumsbremse ein. Anfang Juni gab es für die Bank gute Nachrichten von der Aufsichtsbehörde.
Höchstens 60.000 Neukunden pro Monat durfte die Digitalbank N26 zuletzt aufnehmen. Die Obergrenze ging auf eine Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zurück, die dem schnell wachsenden Unternehmen Mängel im Bereich der Vorsorge gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung attestierte. Zum 1. Juni 2024 wurde die Beschränkung aufgehoben.
Schon im Mai 2021 hatte die BaFin das in Berlin ansässige Fintech auf der Grundlage von § 6 Abs. 8 und § 51 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GwG) aufgefordert, Defizite im EDV-Monitoring sowie bei der Identifizierung und Verifizierung von Kunden zu beheben.
Ein Sonderbeauftragter sollte die Fortschritte überwachen. Ein halbes Jahr später folgte eine Beschränkung des Wachstums auf monatlich 50.000 Neukunden. Das Limit wurde Ende des vergangenen Jahres auf maximal 60.000 neue Kunden angehoben.
Sonderbeauftragter bleibt noch bis Jahresende
Wegen verspätet eingereichter Meldungen zu Geldwäsche-Verdachtsfällen verhängte die BaFin Ende Mai dieses Jahres zudem ein Bußgeld in Höhe von 9,2 Millionen Euro gegen N26. Der inzwischen rechtskräftige Bescheid bezieht sich auf Verstöße aus dem Jahr 2022.
Auch nach dem Wegfall des Neukunden-Caps werde der Austausch mit dem BaFin-Sonderbeauftragten noch bis Jahresende fortgeführt, teilte N26 kürzlich mit. Im Kampf gegen Finanzkriminalität und Geldwäsche wolle man künftig eine führende Rolle unter den europäischen Banken einnehmen.
White & Case
Die Federführung lag bei Dr. Henning Berger. Inhouse war ein Team um Group General Counsel Anke Ulrich tätig.
sts/LTO-Redaktion
Dr. Henning Berger (Partner, Federführung, Financial Services Regulatory)
Martin Weber (Partner, Financial Services Regulatory)
David Schoo (Associate, Financial Services Regulatory)
White & Case berät Digitalbank: . In: Legal Tribune Online, 03.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54680 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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