Sidley Austin: Mon­santos "Sta­ke­holder-Listen" nicht illegal

05.09.2019

Bei den sogenannten Kritiker-Listen, die Monsanto im Zusammenhang mit Glyphosat führte, ist alles mit rechten Dingen zugegangen. Zu diesem Ergebnis kommt eine interne Untersuchung von Sidley Austin, die Bayer am Donnerstag öffentlich machte.

"Keine Hinweise auf illegales Verhalten", lautet das Fazit, welches die Anwaltskanzlei Sidley Austin unter ihre interne Untersuchung bei der Bayer-Tochter Monsanto setzt.

Im Mai dieses Jahres war bekannt geworden, dass der US-Konzern eine PR-Agentur damit beauftragt hatte, Listen mit Befürwortern und Kritikern des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat zu erstellen. Diese sogenannten Stakeholder-Maps datieren auf Ende 2016 und 2017; Hintergrund war die damalige Debatte um die Wiederzulassung des Mittels in der EU. Im Dezember 2017 lief die Zulassung aus, wurde dann aber um fünf Jahre verlängert.

1.475 Personen in mehreren europäischen Ländern – Politiker, Wissenschaftler und Journalisten – stehen auf diesen Listen. Die Personen wurden unter anderem danach kategorisiert, ob und wie stark sie pro oder contra Glyphosat sind. Vorwürfe wurden laut, die PR-Agentur bzw. Monsanto hätten vertrauliche oder private Daten gesammelt und so gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. So berichteten französische Medien von einem Dokument, wonach Hobbies und andere Interessen der sogenannten Stakeholder als ein "Schwerpunktbereich" aufgeführt worden seien.

Listen basieren vor allem auf öffentlich zugänglichen Informationen

Bayer beauftragte daraufhin die Kanzlei Sidley Austin mit einer internen Untersuchung, deren Ergebnis der Konzern am Donnerstag öffentlich machte. Ergebnis: Es gibt "keine Hinweise auf illegales Verhalten". Auf den Listen tauchten keine sensiblen Daten auf, so Bayer. Sidley Austin habe mehr als 2,4 Millionen Dateien durchsucht, darunter E-Mails, elektronische Dateien, Verträge, Compliance-Aufzeichnungen sowie Finanz- und Buchhaltungsunterlagen. Die Kanzlei habe zudem Interviews mit Bayer-Mitarbeitenden geführt, die zuvor für Monsanto tätig und an dem Projekt beteiligt waren. Auch Dokumente und Informationen der PR-Agentur seien in die Untersuchung eingeflossen.

In dem 49-seitigen Bericht kommt Sidley Austin zum Schluss, dass die Listen "detailliert, methodisch und darauf ausgerichtet waren, Monsantos Positionen gegenüber Interessengruppen und der Öffentlichkeit deutlich zu vertreten". Aber man habe keine Beweise dafür gefunden, dass dabei rechtswidrig vorgegangen worden sei. Insbesondere basierten die Listen nicht auf einer illegalen Überwachung der Stakeholder. Wie die Sidley-Austin-Anwälte schreiben, sind die Listen scheinbar "in erster Linie" auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen erstellt worden. Auch Informationen aus dem direkten Kontakt mit den Stakeholdern seien verwendet worden.

Umstrittenes Dokument war nicht auffindbar

Das Dokument mit den Hobbies oder Freizeitaktivitäten der Stakeholder allerdings, über das die Medien in Frankreich berichtet hatten, habe Sidley Austin nicht auffinden können, so Bayer. Es seien verschiedene französische Medien kontaktiert und um Zugang zu den Dokumenten gebeten worden, allerdings habe die Kanzlei darauf keine Antworten erhalten.

In Bezug auf die deutsche Stakeholder-Liste hat laut Bayer auch der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) eine Untersuchung durchgeführt. Es sei dabei ebenfalls kein Fehlverhalten festgestellt worden. Dafür habe die PR-Agentur dem DRPR eine anonymisierte Liste mit deutschen Journalisten zur Verfügung gestellt. Eine solche Liste habe Sidley Austin in den Systemen von Monsanto nicht finden können, teilt Bayer mit.

ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Sidley Austin: . In: Legal Tribune Online, 05.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37469 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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